Halterhaftung im Fuhrpark: Das sollten Fuhrparkmanager beachten

Die Halterhaftung ist unabhängig von der Größe des Fuhrparks ein bedeutendes Thema. Bereits ab dem ersten Fahrzeug im Fuhrpark ist der Halter eines Fahrzeugs haftbar. Damit ist dieser nicht nur für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs, sondern beispielsweise auch für die ordnungsmäße Kontrolle der Führerscheine und für die Unterweisung der Fahrer*innen nach den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verantwortlich. Aber was genau müssen Fuhrparkverantwortliche bei diesen Pflichten beachten und welche gibt es noch? Wir haben Ihnen die wichtigsten Pflichten zusammengestellt und erklären Ihnen, welche rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Sie diese nicht einhalten sollten.

Was bedeutet Halterhaftung im Fuhrpark?

Die Halterhaftung im Fuhrpark besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs für jegliche Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, haftet. Dies ist auch der Fall, wenn der Halter nicht selbst für den Schaden verantwortlich ist. Solch eine Form der Haftung wird auch Gefährdungshaftung genannt und ist rechtlich im Straßenverkehrsgesetz im §7 Abs. 1 StVG festgehaltenDieses Gesetz soll sicherstellen, dass Verkehrsopfer oder Dritte, die zu Schaden gekommen sind, angemessen entschädigt werden.

„Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Was zählt konkret zu den Halterhaftungspflichten?

Zu den Halterhaftungspflichten im Fuhrpark zählen verschiedene rechtliche Verpflichtungen, denen der Fahrzeughalter nachkommen muss. Diese sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ASchG), in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgehalten. Wir erklären Ihnen, welche hier besonders zu beachten sind.

UVV-Fahrerunterweisung

Alle Mitarbeitenden müssen einmal jährlich im Rahmen einer Fahrerunterweisung im sicheren Umgang mit Fahrzeugen und im Verhalten bei Unfällen geschult werden. Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsgefahren im Straßenverkehr zu minimieren und somit die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. 

Mit einer Fahrerunterweisung als E-Learning-Kurs werden Sie im Fuhrparkalltag entlastet, denn die Inhalte sind bereits vollständig ausgearbeitet und sofort abrufbar. Unabhängig davon, ob sich die Fahrer*innen im Büro, zuhause oder unterwegs befinden. die Unterweisung kann flexibel durchgeführt werden. 

Führerscheinkontrolle

Die Führerscheinkontrolle der Fahrer*innen sollte zwei Mal jährlich durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob jeder Mitarbeitende im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und ob diese für die jeweilige Fahrzeugklasse und den Einsatz im Unternehmen ausreichend ist. Es sollte auch kontrolliert werden, ob es in der Zwischenzeit zu Verkehrsverstößen oder anderen Vorkommnissen gekommen ist.

Fahrzeugprüfung

Bei einer regelmäßigen Fahrzeugprüfung wird untersucht, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit sicher im Straßenverkehr eingesetzt werden kann. PKW und leichte Nutzfahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU), wo hingegen schwere Nutzfahrzeuge je nach Fahrzeugtyp jährlich oder alle zwei Jahre zur Prüfung verpflichtet sind. 

Sichtkontrolle

Bei der Sichtkontrolle stellt der/die Fahrer*in vor jeder Fahrt sicher, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Sollten bei der Sichtkontrolle Mängel festgestellt werden, müssen diese unverzüglich behoben werden. Mit regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen kann sichergestellt werden, dass die Fahrer*innen die notwendigen Kenntnisse besitzen, um eine korrekte Sichtkontrolle durchzuführen. Der Fuhrparkmanager ist für die Behebung technischer Mängel am Fahrzeug zuständig.

Versicherungspflicht, Steuerpflicht, Mitteilungspflicht

Die Versicherungspflicht ist gesetzlich im § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) geregelt. Eine der wichtigsten Versicherungen im Fuhrpark ist in diesem Zusammenhang die Haftpflichtversicherung, durch die Dritte bei einem Unfall oder Schaden angemessen entschädigt werden können. 

Bei der Mitteilungspflicht geht es um die unverzügliche Meldung von Veränderungen im Fuhrpark an die zuständigen Stellen, wie die Kfz-Versicherungen oder die Zulassungsstellen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Unfall, Diebstahl oder Schaden am Fahrzeug handeln. Auch die Änderung der Halterdaten, wie beispielsweise die Adresse des Halters oder der Wechsel des Fahrzeughalters, muss gemeldet werden. 

Die korrekte Einhaltung der Steuerpflicht ist für den Fuhrparkbetrieb von großer Bedeutung, um mögliche Bußgelder oder Strafen zu vermeiden. Hierzu zählen neben der Kfz-Steuer,  auch die Umsatzsteuer beim Kauf oder Leasing von Fahrzeugen sowie gegebenenfalls die Gewerbesteuer.

Die Durchführung der Halterhaftungspflichten im Fuhrpark sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da bei Missachtung empfindliche Strafen drohen.

Wer ist der Fahrzeughalter im Fuhrpark? Wer ist für die Einhaltung der Halterhaftungspflichten zuständig?

Für die Einhaltung der Halterhaftungspflichten im Fuhrpark ist der Halter des Fahrzeugs verantwortlich. In der Regel ist das die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens, wie etwa der GmbH-Geschäftsführer oder der Vorstand der AG. Der Halter ist dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß gewartet und instandgehalten werden, und dass die Fahrer die entsprechenden Qualifikationen besitzen. Diese Pflichten kann der Fahrzeughalter jedoch auch an eine darauf spezialisierte Person übertragen. Üblicherweise ist dies die Fuhrparkleitung, da sie bereits auf andere Verpflichtungen und Aufgaben im Fuhrpark spezialisiert ist.

Wichtig zu beachten ist, dass der Halter und der Fahrzeugeigentümer, sofern dies unterschiedliche Personen sind, klar voneinander abgegrenzt werden und dass die rechtlichen Verpflichtungen, Verfügungsgewalten und Verantwortlichkeiten des Halters im Fuhrpark trotzdem bestehen bleiben.

  • Fahrzeughalter: Der Fahrzeughalter ist die Person, die über die Nutzung des Kraftfahrzeugs bestimmen kann.
  • Fahrzeugführer: Der Fahrzeugführer, also der/die Fahrer*in nutzt das Fahrzeug und hat die tatsächliche Gewalt über das Steuer.

  • Fahrzeugeigentümer: Der Fahrzeugeigentümer ist rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs.

  • Halterpflichten: Die Halterpflichten, wie z.B. die Fahrerunterweisung oder die Führerscheinkontrolle, setzen sich aus dem Straßenverkehrsgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz zusammen.

  • Halterverantwortung: Für die Einhaltung der Pflichten bei der Überlassung der Fahrzeuge an das entsprechende Personal, ist die Geschäftsführung verantwortlich.

  • Unternehmerverantwortung: Die Unternehmerverantwortung beinhaltet unter anderem die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes sowie das Ergreifen bestimmter Maßnahmen, um die Sicherheit der Angestellten zu gewährleisten.

  • Fahrerhaftung: Im Falle eines Vergehens oder eines Fehlverhaltens ist der/die Fahrer*in eines Fahrzeugs dafür selbst verantwortlich.

Wie erfolgt eine Delegation der Halterhaftung im Fuhrpark?

Unter einer Delegation versteht man, die Übertragung von Verantwortungen und Pflichten an einen dritten Aufgabenträger. Die Delegation der Halterhaftungspflichten von der Geschäftsführung an den Fuhrparkmanager kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  1. Schriftlicher Vertrag: Eine Möglichkeit ist die Schließung eines schriftlichen Vertrages zwischen der Geschäftsführung und dem Fuhrparkmanager. In diesem werden die Halterhaftungspflichten und deren Übertragung auf die Fuhrparkleitung festgehalten.
  2. Mündliche Absprache: In kleineren Unternehmen kann die Delegation der Halterhaftungspflichten auch mündlich erfolgen. Hier ist jedoch zu beachten, dass es im Falle von Streitigkeiten schwieriger sein kann, die genauen Absprachen nachzuweisen.
  3. Organisationsanweisung: Eine weitere Möglichkeit ist die Erstellung einer Organisationsanweisung, die die Halterhaftungspflichten und deren Übertragung auf den Fuhrparkmanager beschreibt. In dieser Anweisung können auch die Aufgaben und Pflichten konkretisiert werden.
  4. Betriebsvereinbarung: Bei größeren Unternehmen kann auch eine Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vereinbart werden, in der die Übertragung der Halterhaftungspflichten an den Fuhrparkmanager geregelt wird.

Hierbei ist auch zu beachten, dass die Übertragung der Haftungspflichten laut § 9 (OWiG) an verschiedene Voraussetzungen gebunden ist. So muss die Übergabe an eine verantwortungsbewusste und sachkundige Person erfolgen. Wichtig ist zudem, dass die Übertragung der Pflichten klar geregelt und dokumentiert wird, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Halterhaftungspflichten?

Wenn die Halterhaftung und die damit einhergehenden Pflichten im Fuhrpark nicht eingehalten werden, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Zum einen besteht ein erhöhtes Risiko für Unfälle oder materielle Schäden. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die Halterhaftungspflichten auch rechtliche Konsequenzen drohen.

  • Die Strafen bei einer versäumten Unterweisung können bei bis zu 10.000 Euro liegen.
  • Eine nicht durchgeführte Führerscheinkontrolle kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben.
  • Sollte die Verantwortung an eine nicht geeignete Person übertragen worden sein, handelt es sich um ein Aufsichts- und Organisationsverschulden. In diesem Fall ist mit einer Haftstrafe oder einem Bußgeld von bis zu 1 Millionen Euro zu rechnen.
  • Im Falle einer Verletzung der Halterhaftungspflichten kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder aufgehoben werden, was im Schadensfall erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Daher ist es wichtig, die Halterhaftungspflichten im Fuhrparkmanagement sorgfältig zu beachten und einzuhalten, um sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter, als auch die rechtliche Absicherung des Unternehmens zu gewährleisten.

Unterstützung bei der Halterhaftung im Fuhrpark durch digitale Helfer

Die Halterhaftungspflichten im Fuhrparkmanagement sind ein komplexes Thema. Um alles im Blick zu behalten kann eine digitale Software die Lösung sein. Bequem, einfach und schnell können Sie die wichtigsten Pflichten im Überblick behalten, von der UVV-Fahrerunterweisung bis zur elektronische Führerscheinkontrolle. Somit sparen Sie viel Zeit, müssen keine aufwendigen Termine mehr organisieren und haben gleichzeitig alle Dokumente rechtssicher und nachvollziehbar abgespeichert.

Fahrerunterweisung nach UVV

Per E-Learning-Kurs werden alle Fahrer*innen flexibel im sicheren Umgang mit Fahrzeugen und im Verhalten bei Unfällen geschult. Die Ergebnisse werden nachweisbar abgelegt.

Das Wichtigste zur Halterhaftung im Fuhrpark

Die korrekte und konsequente Einhaltung der Halterhaftungspflichten ist bereits ab dem ersten Fahrzeug im Fuhrpark notwendig.

Die Übertragung der Pflichten sollte immer im rechtlich korrekten Rahmen und im besten Fall in Form eines schriftlichen Vertrages festgehalten werden.

Bei Nichteinhaltung oder unregelmäßiger Durchführung der Pflichten drohen empfindliche, strafrechtliche Konsequenzen.

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