Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen ist der Grad der Fahrlässigkeit bei der Haftungsfrage entscheidend

Unfall mit Firmenwagen: Wer zahlt?

Ein Unfall im Straßenverkehr passiert schnell. Handelt es sich um einen Firmenwagen Unfall, wird es allerdings besonders knifflig. Denn hier kommt es meist zu den Fragen: Wer haftet für den Unfall mit Dienstwagen? Und wer kommt für die Kosten auf? Dabei spielt nicht nur der Grad der Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle, sondern auch, ob der Unfall mit Firmenwagen während der Arbeitszeit oder während der privaten Nutzung entstanden ist. In diesem Beitrag klären wir die Haftungsfrage bei einem Unfall mit Firmenwagen und worauf Arbeitgeber achten sollten.

Unfall mit Firmenwagen: Wer zahlt?

Nach einem Dienstwagen Unfall ist die schnelle Schadenabwicklung im Fuhrpark besonders wichtig. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Betriebsabläufe gestört werden und unnötige Kosten für das Unternehmen entstehen. Doch schnell kommt die Frage auf: Wer zahlt?

In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung für Schäden an fremdem Eigentum auf, wie beispielsweise dem Fahrzeug des Unfallgegners. Eine Vollkaskoversicherung deckt zudem auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Abhängig von den Vertragsbedingungen kann eine Selbstbeteiligung fällig werden. Inwiefern diese vom Arbeitgeber oder dem Fahrer gezahlt werden muss, hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat und ob der Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeitszeit oder im Rahmen einer privaten Fahrt entstanden ist.

Im Rahmen der Halterhaftung hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Fahrzeuge betriebs- und verkehrssicher sind und die Fahrer über die nötigen Qualifikationen verfügen. Daher müssen die Führerscheine regelmäßig auf ihre Gültigkeit überprüft und die Fahrer im Rahmen einer UVV-Fahrerunterweisung geschult werden. Üblicherweise delegiert der Arbeitgeber seine Halterhaftplichten jedoch an eine fachlich und charakterlich dafür geeignete Person im Unternehmen: den Fuhrparkmanager.

Unfall mit Firmenwagen während der Arbeitszeit

Kommt es während einer Dienstfahrt oder auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall mit Firmenwagen, haftet im Regelfall der Arbeitgeber. In einer unternehmenseigenen Dienstwagenordnung, einer sogenannten Car Policy, können die entsprechenden Details festgelegt werden, um Missverständnissen und Konflikten vorzubeugen.

Hat der Mitarbeitende den Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeitszeit nicht selbst verschuldet, kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung für die entstehenden Unfallkosten auf. Anders sieht es aus, wenn der Dienstwagenfahrer den Unfall selbst verursacht hat. Hier ist der Grad der Fahrlässigkeit open_in_new , ob der Mitarbeitende selbst oder der Arbeitgeber haftet:

  • Leichte Fahrlässigkeit: Der Arbeitgeber haftet für den Unfall mit Firmenwagen.
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Hier kommt es zu einer Haftungsteilung, bei der der Mitarbeitende eine Selbstbeteiligung zwischen 500 und 1.000 Euro im Rahmen der Vollkasko trägt und der Arbeitgeber für die restlichen Kosten aufkommt. Wurde keine Flottenversicherung mit Vollkasko für den Firmenwagen abgeschlossen, hängt die vom Mitarbeitenden zu zahlende Summe von der Gesamthöhe des Schadens ab.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Überfährt der Mitarbeitende ein Stoppschild oder eine rote Ampel, handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit und er haftet voll für den Schaden. Übersteigt die Summe des Unfalls jedoch das Einkommen, muss der Arbeitgeber anteilig für den entstandenen Schaden aufkommen.
  • Vorsatz: Auch hier haftet der Dienstwagenfahrer voll für den Dienstwagen Unfall.
Nach einem Unfall mit Firmenwagen sollten Fahrer zunächst die Polizei oder Rettungskräfte verständigen
Nach einem Unfall mit einem Firmenwagen sollten Fahrer zunächst die Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Anschließend sollte die Polizei verständigt werden. Sind Personen zu Schaden gekommen, sollten auch Rettungskräfte zum Unfallort gerufen werden.

Unfall mit Firmenwagen während einer Privatfahrt

Viele Arbeitgeber erlauben die Privatnutzung von Firmenwagen, wodurch ein geldwerter Vorteil entsteht. Arbeitnehmer müssen in ihrer Steuererklärung daher den Dienstwagen versteuern. 

Kommt es während einer Privatfahrt zu einem Geschäftsauto Unfall, ist die Haftungsfrage nicht immer klar zu beantworten. Wenn Privatfahrten mit dem Firmenwagen eindeutig genehmigt sind und keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt, übernimmt in den meisten Fällen der Arbeitgeber die Unfallkosten. Er kann jedoch eine Selbstbeteiligung für den Mitarbeitenden festlegen. Wie hoch diese ausfällt, sollte ebenfalls in einer Car Policy definiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In unserem Beitrag zum Thema Dienstwagenrichtlinie Muster finden Sie die wichtigsten Inhalte, die in einer Car Policy erfasst werden sollten.

Ist die private Nutzung des Firmenwagens untersagt open_in_new  und es kommt bei solch einer Fahrt zu einem Firmenwagen Unfall, drohen dem Mitarbeitenden arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Selbstbeteiligung bei Unfall mit Firmenwagen während Privatfahrt

Die Höhe der Selbstbeteiligung bei einem Unfall mit Firmenwagen variiert und ist von mehreren Faktoren abhängig, wie z.B. die Versicherungspolice des Unternehmens, die Art des Schadens und die internen Regelungen des Unternehmens hinsichtlich der Nutzung von Firmenfahrzeugen. In einer Car Policy sollte geregelt werden, wer für die Selbstbeteiligung bei einem Firmenwagen Unfall während der Privatnutzung aufkommt.

Unfall mit Firmenwagen vorbeugen: Fahrerunterweisung nach UVV

Damit das Risiko für Unfälle und Schäden am Auto minimiert und die Sicherheit für die Fahrer erhöht wird, schreibt der Gesetzgeber die regelmäßige Fahrerunterweisung nach UVV vor. Dabei lernen Mitarbeitende den sicheren Umgang mit Firmenfahrzeugen und wie sie sich richtig bei einem Unfall verhalten sollten. Besonders nützlich ist dabei die elektronische Fahrerunterweisung als E-Learning-Kurs, denn dieser kann flexibel online durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sind bereits fertig aufbereitet und können sofort abgerufen werden.

Dadurch soll das Risiko für einen Unfall mit Firmenwagen minimiert und die Sicherheit im Fuhrpark erhöht werden. Dabei ist vor allem die lückenlose Dokumentation aller Führerscheinkontrollen und Fahrerunterweisungen notwendig, da diese im Schadenfall als wichtiger Nachweis dienen.

Mitarbeitende sicher unterweisen?

Schulen Sie Ihre Fahrer mindestens einmal jährlich im sicheren Umgang mit Fahrzeugen nach UVV. Am besten geht das per E-Learning.

Das Wichtigste zum Thema Unfall mit Firmenwagen auf einen Blick

Hat der Unfallgegner einen Unfall mit Firmenwagen verursacht, kommt auch dessen Versicherung für die Kosten auf. Liegt die Schuld beim Mitarbeitenden ist der Grad der Fahrlässigkeit ausschlaggebend dafür, wer zahlt.

Entsteht der Unfall mit Firmenwagen während der Arbeitszeit haftet meist der Arbeitgeber. Bei einem Dienstwagen Unfall während einer Privatfahrt, muss vorher eindeutig festgelegt werden, ob die Privatnutzung gestattet ist. Andernfalls handelt es sich um einen Vertragsbruch und dem Mitarbeitenden drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Mit einer regelmäßigen Fahrerunterweisung nach UVV werden Fahrer im sicheren Umgang mit Dienstwagen und im Verhalten bei Unfällen geschult. Das erhöht die Sicherheit im Fuhrpark und minimiert das Risiko für Unfälle.

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