Bei einem Unfall mit dem Firmenwagen ist der Grad der Fahrlässigkeit bei der Haftungsfrage entscheidend

Unfall mit dem Firmenwagen: Wer haftet und wer zahlt?

Ein Unfall im Straßenverkehr passiert schnell. Ist ein Firmenwagen in den Unfall verwickelt, wird es allerdings besonders knifflig. Denn hier kommt es meist zu den Fragen: Wer haftet für den Unfall? Und wer kommt für die Kosten auf? Dabei spielt nicht nur der Grad der Fahrlässigkeit eine wichtige Rolle, sondern auch, ob der Unfall während der Arbeitszeit oder während der privaten Nutzung des Dienstwagens entstanden ist. In diesem Beitrag klären wir die Haftungsfrage bei einem Unfall mit einem Firmenwagen und worauf Arbeitgeber achten sollten.

Unfall mit Firmenwagen: Wer haftet?

Nach einem Unfall ist die schnelle Abwicklung des Schadens im Fuhrpark besonders wichtig. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Betriebsabläufe gestört werden und unnötige Kosten für das Unternehmen entstehen. Doch dabei kommt schnelle die Frage auf: Wer haftet eigentlich?

Generell ist der Arbeitgeber bzw. das Unternehmen der Halter eines Firmenfahrzeuges. Kommt es also im Rahmen einer Dienstfahrt oder auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall, haftet im Regelfall der Arbeitgeber. In einer unternehmenseigenen Dienstwagenordnung, einer sogenannten Car Policy, können die entsprechenden Details festgelegt werden, um Missverständnissen und Konflikten vorzubeugen.

Üblicherweise delegiert der Arbeitgeber seine Halterhaftplichten jedoch an eine fachlich und charakterlich dafür geeignete Person im Unternehmen: den Fuhrparkmanager. Dieser muss dafür Sorge tragen, dass die Firmenfahrzeuge betriebssicher und die Fahrer*innen fahrtüchtig sind. Daher müssen die Führerscheine regelmäßige auf Ihre Gültigkeit überprüft und die Fahrer*innen im Rahmen einer UVV-Fahrerunterweisung geschult werden.  

Unfall während der Arbeitszeit

Hat der Mitarbeitende den Unfall nicht selbst verschuldet, kommt die gegnerische Versicherung für die entstehenden Unfallkosten auf. Anders sieht es aus, wenn der/die Dienstwagenfahrer*in den Unfall verursacht hat. Hier ist der Grad der Fahrlässigkeitopen_in_new entscheidend, ob der Mitarbeitende selbst oder der Arbeitgeber haftet:
  • Leichte Fahrlässigkeit: Der Arbeitgeber haftet für den Unfall.
  • Mittlere Fahrlässigkeit: Hier kommt es zu einer Haftungsteilung, bei der der Mitarbeitende eine Selbstbeteiligung zwischen 500 und 1.000 Euro im Rahmen der Vollkasko trägt und der Arbeitgeber für die restlichen Kosten aufkommt. Wurde keine Vollkaskoversicherung für den Firmenwagen abgeschlossen, hängt die vom Mitarbeitenden zu zahlende Summe von der Gesamthöhe des Schadens ab.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Überfährt der Mitarbeitende ein Stoppschild oder eine rote Ampel, handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit und er oder sie haftet voll für den Schaden. Übersteigt die Summe des Schadens jedoch das Einkommen, muss der Arbeitgeber anteilig für den entstandenen Schaden aufkommen.
  • Vorsatz: Auch hier haftet der/die Dienstwagenfahrer*in voll für den Unfall.
Nach einem Unfall mit dem Firmenwagen sollten Fahrer zunächst die Polizeit oder Rettungskräfte verständigen
Nach einem Unfall sollten Fahrer zunächst die Ruhe bewahren und die Unfallstelle absichern. Anschließend sollte die Polizei verständigt werden. Sind Personen zu Schaden gekommen, sollten auch Rettungskräfte zum Unfallort gerufen werden.

Unfall während einer Privatfahrt

Nicht selten erlauben Arbeitgeber die private Nutzung von Dienstwagen. Kommt es während einer solchen Fahrt zu einem Unfall, ist die Haftungsfrage nicht immer klar zu beantworten. Wenn Privatfahrten mit dem Firmenwagen eindeutig genehmigt sind und keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegt, übernimmt in den meisten Fällen der Arbeitgeber die Unfallkosten. Er kann jedoch eine Selbstbeteiligung für den Mitarbeitenden festlegen. Wie hoch diese ausfällt, sollte ebenfalls in einer Car Policy definiert werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ist die private Nutzung des Firmenwagens untersagt open_in_new und es kommt bei solch einer Fahrt zu einem Unfall, drohen dem Mitarbeitenden arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Sicher unterwegs: Fahrerunterweisung nach UVV

Damit das Risiko für Unfälle und Schäden am Auto minimiert und die Sicherheit für Fahrer*innen erhöht wird, schreibt der Gesetzgeber die regelmäßige Fahrerunterweisung nach UVV vor. Dabei lernen Mitarbeitende den sicheren Umgang mit Firmenfahrzeugen und wie sie sich richtig bei einem Unfall verhalten sollten. Besonders nützlich ist dabei die Unterweisung als E-Learning-Kurs, denn dieser kann flexibel online durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sind bereits fertig aufbereitet und können sofort abgerufen werden.

Mitarbeitende sicher unterweisen?

Schulen Sie Ihre Fahrer*innen mindestens einmal jährlich im sicheren Umgang mit Fahrzeugen nach UVV. Am besten geht das per E-Learning.

Das Wichtigste zum Thema Unfall mit dem Firmenwagen auf einen Blick

Hat der Unfallgegner den Schaden verursacht, kommt auch dessen Versicherung für die Kosten auf. Liegt die Schuld beim Mitarbeitenden ist der Grad der Fahrlässigkeit ausschlaggebend, wer haftet.

Entsteht der Unfall während einer Privatfahrt mit dem Dienstwagen, muss vorher eindeutig festgelegt werden, ob die Privatnutzung gestattet ist. Andernfalls handelt es sic um einen Vertragsbruch und dem Mitarbeitenden drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Mit einer regelmäßigen Fahrerunterweisung nach UVV werden Fahrer*innen im sicheren Umgang mit Dienstwagen und im Verhalten bei Unfällen geschult. Das erhöht die Sicherheit im Fuhrpark und minimiert das Risiko für Unfälle.

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