Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist eine wichtige Aufgabe im Fuhrpark.

Führerscheinkontrolle Arbeitgeber: Was Sie im Fuhrpark beachten müssen

Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist eine bedeutende Aufgabe im Fuhrpark. Sie gehört zu den Halterhaftungspflichten und soll dabei die Sicherheit der Fahrer erhöhen. In unserem Artikel erfahren Sie, was die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist und welche Methoden es für die Durchführung der Prüfung gibt. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber?

Die Führerscheinkontrolle ist, neben der UVV-Fahrerunterweisung und der UVV-Fahrzeugprüfung, ein zentraler Bereich der Halterhaftung. In einem betrieblichen Fuhrpark wird die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber durchgeführt. Dieser muss als Halter der Firmenfahrzeuge feststellen, ob alle Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Im Rahmen der Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber wird auch geprüft, ob die Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasseopen_in_new und den Einsatz im Unternehmen ausreichend ist. Darüber hinaus sollte kontrolliert werden, ob es in der Zwischenzeit zu Verkehrsverstößen oder anderen Vorkommnissen gekommen ist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um personengebundene Firmenwagen handelt oder um Poolfahrzeuge. Eine Kopie des Führerscheins reicht bei den Kontrollen nicht aus, stattdessen muss stets die Original-Fahrerlaubnis vorgelegt werden. 

Wie oft sollte die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber stattfinden?

Während die Konsequenzen für eine versäumte Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber gesetzlich geregelt sind, gibt es keine Vorgaben dazu, wie oft sie stattfinden sollte. 

Daher muss individuell entschieden werden, wie regelmäßig die Kontrollen im Fuhrpark durchgeführt werden. Es wird empfohlen die Fahrerlaubnis vor der erstmaligen Fahrt mit einem Dienstfahrzeug und danach zwei Mal im Jahr, also aller sechs Monate, zu überprüfenUnter Umständen sollte die Kontrolle auch öfter durchgeführt werden. Dies kann der Fall sein, wenn Fahrer vermehrt Bußgeldbescheide erhalten, die Fahrzeuge vermehrt Schäden aufweisen oder der Verdacht auf Fahruntüchtigkeit besteht. 

Jede Kontrolle muss anschließend lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert und DGSVO-konform archiviert werden.

Führerscheinkontrolle Arbeitgeber: Was ist die gesetzliche Grundlage?

Unabhängig von der Größe des Fuhrparks ist die regelmäßige Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber Pflicht. Dies ergibt sich aus §21 Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der das Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Strafe stellt. Wird die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß oder unregelmäßig durchgeführt, kann es daher insbesondere im Schadenfall zu erheblichen Konsequenzen kommen. 

Gemäß der Halterhaftung drohen dem Halter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, wenn er zulässt, dass das Firmenfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis geführt wird. Unter Umständen kann auch das Fahrzeug durch die Behörden eingezogen werden. Dabei ist nicht nur die versäumte Prüfung problematisch. Auch das direkte Wissen über eine fehlende Fahrerlaubnis ist strafbar.

Darüber hinaus kann ein fehlender Führerschein dazu führen, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls mit dem Firmenwagen nicht haftet. In §28 des Versicherungsvertragsgesetz (VGG)open_in_new ist regelt, dass die Versicherung keine Haftung übernimmt, wenn bestimmte vertragliche Bedingungen nicht erfüllt werden. Dazu kann beispielsweise der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und die regelmäßige Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber gehören.

Insbesondere im Falle eines Unfalls kann eine versäumte Führerscheinkontrolle zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.
Bei versäumter Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber kann es zu schwerwiegenden Konsequenzen kommen. Hatte der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls keine gültige Fahrerlaubnis, kann dies die Haftung der Versicherung beeinträchtigen.

Wie wird die Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber durchgeführt?

Bei der Durchführung der Führerscheinkontrolle hat der Arbeitgeber zwei verschiedene Möglichkeiten: der manuellen und der elektronischen Prüfmethode. Beide Varianten zeichnen sich durch ihre unterschiedlichen Vorgehensweisen aus. Fuhrparkleiter bzw. Arbeitgeber können entscheiden, welche Prüfmethode für ihren Fuhrpark passend ist oder beide Methoden kombinieren. 

Manuelle Führerscheinkontrolle

Bei der manuellen Führerscheinkontrolle ist der Arbeitgeber im Fuhrpark vor Ort und prüft persönlich die Fahrerlaubnis des Mitarbeiters. Dieser muss dazu seinen originalen Führerschein mitbringen, um diesen auf seine Gültigkeitopen_in_new  prüfen zu lassen. Wichtig ist hier, dass dem Arbeitgeber das Originaldokument vorliegt – Kopien der Fahrerlaubnis sind nicht zulässig.

Nach der Überprüfung durch den Arbeitgeber muss alles rechtssicher dokumentiert werden.  Alle erforderlichen Dokumente und Prüfunterlagen müssen händisch organisiert und archiviert werden. Dabei ist zu beachten, dass alle Unterlagen sicher aufbewahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Dies ist für Fuhrparkleiter oft umständlich und mit einem großen Aufwand verbunden.

Besteht der Fuhrpark beispielweise aus 20 Fahrzeugen und die Kontrolle wird halbjährlich durchgeführt, sind dies bereits 40 Termine pro Jahr. Der damit verbundene Aufwand für die Durchführung und anschließende Dokumentation summiert sich schnell. Um diese Hürden zu umgehen, setzen immer mehr Fuhrparkleiter auf die elektronische Führerscheinkontrolle. 

Elektronische Führerscheinkontrolle

Für eine Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber kann beispielsweise ein NFC-Tag (Near Field Communication Tagopen_in_new ) auf den Führerschein geklebt werden. Dies ist nur bei originalen Dokumenten und nicht bei Kopien der Fahrerlaubnis möglich. Danach kann die Führerscheinprüfung an speziellen Prüfstationen, per Smartphone-App oder via Webanwendung durchgeführt werden. Dazu werden die NFC-Tags gescannt und die Informationen an das System weitergeleitet.

Prüfintervalle können individuell und je nach nach Anforderung im Fuhrpark festgelegt werden. Anschließend werden die Fahrer erinnert, sobald ein Termin für die elektronische Führerscheinkontrolle fällig ist. Dies hilft Termine einzuhalten und bietet zusätzlich viel Flexibilität, da der Arbeitgeber zur Führerscheinkontrolle nicht anwesend sein muss. Darüber hinaus sorgt das System für eine lückenlose Dokumentation, sodass im Schadenfall ein entsprechender Nachweis schnell abrufbar ist.

Nicht vergessen: UVV-Fahrerunterweisung

Auch die Unterweisung aller Fahrer nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften) ist Teil der Halterhaftungspflichten im Fuhrpark. Dabei soll sichergestellt werden, dass diese sicher im Umgang mit Firmenfahrzeugen sind und wissen, wie sie sich richtig im Falle eines Unfalls verhalten müssen.

Immer mehr Fuhrparkverantwortliche setzen dabei auf eine elektronische Fahrerunterweisung, wie die von Fleethouse. In Form eines E-Learning-Kurs werden alle relevanten Inhalte vermittelt und der Wissensstand der Fahrer mittels Abschlusstest überprüft. Die Schulungsinhalte sind bereits fertig aufbereitet und können sofort abgerufen werden. Die Terminorganisation erfolgt automatisch und auch die Ergebnisse werden nachvollziehbar gespeichert. Das spart viel Zeit im Tagesgeschäft und hilft dabei, den Halterhaftungspflichten sicher nachzukommen. 

Fahrer sicher unterweisen

Mit dem E-Learning-Kurs von Fleethouse werden Fahrer sicher und flexibel im Umgang mit Firmenfahrzeugen geschult.

Das Wichtigste zum Thema Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber

Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber gehört zu den Halterhaftungspflichten und muss regelmäßig durchgeführt werden.

Wird die Führerscheinkontrolle nicht ordnungsgemäß oder unregelmäßig durchgeführt, kann dies vor allem im Schadenfall zu schwerwiegenden Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen führen.

Die Führerscheinprüfung kann mit Hilfe von NFC-Tags und Smartphone-Apps elektronisch durchgeführt werden. Dies spart Zeit und vereinfacht die Organisation.

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