Ihre Pflichten im Fuhrpark: Fahrer­unterweisung nach UVV

UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“ und beinhaltet Regelungen, die dazu dienen sollen, Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz zu vermeiden. Im Fuhrpark ist die regelmäßige Fahrerunterweisung nach UVV eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Denn wer seinen Mitarbeitenden Dienstfahrzeuge überlässt, muss diese auch in der sicheren Handhabung der Fahrzeuge schulen. In unserem Blog gehen wir auf die wichtigsten Aspekte einer UVV-konformen Unterweisung ein und geben Ihnen einen Überblick, welche Konsequenzen bei Nichterfüllung drohen.

Was ist eine UVV Unterweisung?

Dienstfahrzeuge sind ein Arbeitsmittel und können bei unsachgemäßer Verwendung die Sicherheit gefährden. Daher ist die Fahrerunterweisung nach UVV im Fuhrpark Teil des Arbeitsschutzes und durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit einer regelmäßigen Unterweisung sollen Fahrer*innen im sicheren Umgang mit den Fahrzeugen sowie im Verhalten bei Unfällen geschult werden. So soll das Risiko im Fuhrpark und für alle Fahrer*innen minimiert werden. Stattfinden sollte eine ausreichende Fahrerunterweisung nach UVV mindestens einmal jährlich. 

Wer macht die UVV Fahrerunterweisung?

Generell ist der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsführung für die Durchführung der Fahrerunterweisung verantwortlich, kann diese jedoch auch auf andere Personen im Unternehmen übertragen. Üblicherweise ist dies der Fuhrparkverantwortliche.

Werden Sie als Fuhrparkleiter*in für die ordnungsgemäße Umsetzung der UVV-Fahrerunterweisung beauftragt, sind Sie neben der Organisation und Durchführung der Schulung auch dafür verantwortlich, alle Unterweisungen zu dokumentieren. Dies spielt insbesondere im Schadenfall eine elementare Rolle. 

Wie kann die Fahrerunterweisung nach UVV durchgeführt werden?

Die Fahrerunterweisung kann als Präsenzschulung erfolgen oder elektronisch durchgeführt werden. Die Organisation und Durchführung einer Präsenzveranstaltung ist jedoch mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Termine müssen geplant und Räume organisiert werden. Hinzukommt die Koordination der Teilnehmer und nicht zuletzt müssen die Inhalte fachlich korrekt ausgearbeitet werden.

Wesentlich komfortabler – sowohl für Fuhrparkleitung als auch für Fahrer*innen – ist eine Unterweisung per E-Learning-Kurs. Dieser kann von überall und zu jeder Zeit durchgeführt werden. Die Teilnehmenden werden automatisch zur Unterweisung eingeladen und die Prüfergebnisse revisionssicher abgespeichert.

Mit der Fahrerunterweisung als E-Learning-Kurs von Fleethouse werden Fahrer flexibel unterwiesen, egal ob sie sich im Büro, zuhause oder unterwegs befinden. Die Schulungsinhalte sind bereits komplett ausgearbeitet und werden regelmäßig aktualisiert, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Und auch die Kommunikation mit den Fahrer*innen übernimmt die Software für Sie und verschickt automatisch Einladungen zum Kurs. Jede durchgeführte Unterweisung wird anschließend lückenlos dokumentiert. 

Die Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.
Die Fahrerunterweisung nach UVV muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Was ist die Vorschrift DGUV 70 und was besagen die gesetzlichen Vorgaben?

Die Notwendigkeit der Fahrerunterweisung nach UVV ist gleich an mehreren Stellen im Gesetz verankert:

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) besagt, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen muss.
  • § 12 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie § 4 DGVU-Vorschrift 1 regeln, dass Beschäftigte vor dem erstmaligen Gebrauch eines Arbeitsmittels ordnungsgemäß einmal jährlich unterwiesen werden müssen.
  • Ergänzt wird dies im Fuhrpark durch § 35 DGUV-Vorschrift 70. Der Paragraf legt fest, dass Mitarbeitende nur nach einer entsprechenden Fahrerunterweisung mit dem Führen des Fahrzeug betraut werden dürfen.

Bei der DGUV handelt es sich um die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung, die den Umgang mit Fahrzeugen im Unternehmen vorgibt. Wird der Dienstwagen während des Jahres ausgetauscht wird, ist übrigens eine zusätzliche Schulung erforderlich.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichterfüllung der Fahrerunterweisung nach UVV?

Es ist unbedingt notwendig, dass Sie Ihrer Pflicht zur Unterweisung nachkommen. Sollten Sie das nicht tun, können schwerwiegende Konsequenzen im Falle eines Unfalles drohen. Wie schwer die durch den Unfall entstandenen Verletzungen sind, spielt dabei keine Rolle.

Nicht nur dem Unternehmen drohen empfindliche Geldstrafen, auch die Fuhrparkleitung kann persönlich haftbar gemacht werden. Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 EUR können verhängt werden. Zudem übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung keine Schäden an Gesundheit und Leben. Die Berufsgenossenschaft kann die geleisteten Zahlungen sogar zurückfordern, wenn der Arbeitgeber seine Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig missachtet hat. Wurde die Durchführung der Unterweisung an eine Person delegiert, die dafür fachlich oder persönlich nicht geeignet ist, liegt ein Auswahl- oder Aufsichtsverschulden vor. In diesem Fall droht sogar eine Geldstrafe von bis zu 1 Million EUR oder eine Freiheitsstrafe.

Damit Sie auf der sicheren Seite bleiben, sollten Sie also keine Kompromisse bei der Umsetzung der UVV-Unterweisung machen. Erfüllen Sie Ihre Pflicht im Fuhrparkmanagement rechtzeitig und vermeiden Sie dadurch unangenehme Konsequenzen für sich und Ihr Unternehmen.

Unser Fazit für die Fahrerunterweisung nach UVV

Ein sicherer Fuhrpark ist für jeden Betrieb von großer Bedeutung. Eine der wichtigsten Pflichten hierbei ist die Unterweisung der Mitarbeitenden nach den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für Fahrzeuge und Fahrer*innen. Die DGUV Vorschrift 70 legt hierbei die Regeln für die Sicherheit am Arbeitsplatz (wie im Pkw) im Fuhrpark fest und regelt alle wesentlichen Themenbereiche, die für eine betriebliche Nutzung von Fahrzeugen von Bedeutung sind.

Die Durchführung der Unterweisung sollte dabei auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden, da empfindliche Strafen für Unternehmen und Fuhrparkverantwortliche drohen. Mit einer Unterweisung per E-Learning-Kurs bleibt der Aufwand gering und Mitarbeitende können zeit- und ortsunabhängig geprüft werden.

Modul UVV Fahrerunterweisung

Per E-Learning-Kurs werden alle Fahrer*innen flexibel im sicheren Umgang mit Fahrzeugen und im Verhalten bei Unfällen geschult. Die Ergebnisse werden nachweisbar für Sie abgelegt.

Das Wichtigste zur Fahrerunterweisung nach UVV auf einen Blick

Die Fahrerunterweisung nach UVV gehört zu den wichtigsten Halterhaftungspflichten und ist im Gesetz verankert.

Regelmäßige Unterweisungen (mindestens einmal jährlich) gemäß UVV sorgen dafür, dass Mitarbeitende im sicheren Umgang mit Fahrzeuge geschult sind.

Wer seinen Pflichten aus der UVV nicht nachkommt, dem drohen schwerwiegende Konsequenzen: empfindliche Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen.

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