Halterhaftung im Fuhrpark: Das sollten Fuhrparkmanager beachten

Die Halterhaftung ist unabhängig von der Größe des Fuhrparks ein bedeutendes Thema. Bereits ab dem ersten Fahrzeug im Fuhrpark ist der Halter eines Fahrzeugs haftbar. Damit ist dieser nicht nur für die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung des Fahrzeugs, sondern beispielsweise auch für die ordnungsmäße Kontrolle der Führerscheine und für die Fahrerunterweisung gemäß der  Unfallverhütungsvorschriften (UVV) verantwortlich.

Aber was genau bedeutet Halterhaftung im Fuhrpark und was müssen Fuhrparkverantwortliche bei der Einhaltung beachten? Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Pflichten der Halterhaftung.

Was bedeutet Halterhaftung im Fuhrpark?

Die Halterhaftung im Fuhrpark besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs für jegliche Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, haftet. Dies ist auch der Fall, wenn der Halter nicht selbst für den Schaden verantwortlich ist. 

Solch eine Form der Haftung wird auch Gefährdungshaftung genannt und ist rechtlich im Straßenverkehrsgesetz im §7 Abs. 1 StVG open_in_new festgehalten. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Verkehrsopfer oder Dritte, die zu Schaden gekommen sind, angemessen entschädigt werden.

„Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Was zählt zu den Pflichten der Halterhaftung?

Zu den Pflichten der Halterhaftung im Fuhrpark zählen verschiedene rechtliche Verpflichtungen, denen der Fahrzeughalter nachkommen muss. Diese sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ASchG), in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgehalten. Wir erklären Ihnen, welche hier besonders zu beachten sind.

UVV-Fahrerunterweisung

Alle Mitarbeiter müssen im Rahmen einer UVV-Fahrerunterweisung im sicheren Umgang mit Fahrzeugen und im Verhalten bei Unfällen geschult werden. Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsgefahren im Straßenverkehr zu minimieren und somit die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Die Unterweisung sollte vor jedem erstmaligen Fahrtantritt und anschließend mindestens einmal jährlich erfolgen.

Mit einer Fahrerunterweisung als E-Learning-Kurs werden Sie im Fuhrparkalltag entlastet, denn die Inhalte sind bereits vollständig ausgearbeitet und sofort abrufbar. Unabhängig davon, ob sich die Fahrer im Büro, zuhause oder unterwegs befinden. die Unterweisung kann flexibel durchgeführt werden. 

Führerscheinkontrolle

Auch die Führerscheinkontrolle gehört zu den Pflichten der Halterhaftung. Wie oft die Führerscheine der Fahrer kontrollitert werden sollten, gibt der Gesetzgeber nicht vor. Empfohlen wird jedoch eine halbjährlich Prüfung.

Dabei wird geprüft, ob jeder Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und ob diese für die jeweilige Fahrzeugklasse und den Einsatz im Unternehmen ausreicht. Es sollte auch kontrolliert werden, ob es in der Zwischenzeit zu Verkehrsverstößen oder anderen Vorkommnissen gekommen ist. Dann empfiehlt es sich, die Führerscheine der Fahrer häufiger zu kontrollieren.

Fahrzeugprüfung

Die UVV-Prüfung ist ebenfalls Teil der Halterhaftung. Dabei wird untersucht, ob das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht und somit betriebssicher im Straßenverkehr eingesetzt werden kann. Die Prüfung erfolgt durch eine sachkundige Person und muss mindestens einmal jährlich absolviert werden.

Nicht verwechseln sollten Sie die UVV-Prüfung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchungopen_in_new – auch bekannt als TÜV. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur HU, wo hingegen schwere Nutzfahrzeuge je nach Fahrzeugtyp jährlich oder alle zwei Jahre zur Prüfung verpflichtet sind.

Sichtkontrolle

Bei der Sichtkontrolle stellt der Fahrer vor jeder Fahrt sicher, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Sollten bei der Sichtkontrolle Mängel festgestellt werden, müssen diese unverzüglich behoben werden. Mit regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen kann sichergestellt werden, dass die Fahrer die notwendigen Kenntnisse besitzen, um eine korrekte Sichtkontrolle durchzuführen. Der Fuhrparkmanager ist für die Behebung technischer Mängel am Fahrzeug zuständig

Versicherungspflicht, Steuerpflicht, Mitteilungspflicht

Die Versicherungspflicht ist gesetzlich im § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) geregelt und ebenfalls Teil der Halterhaftung. Eine der wichtigsten Versicherungen im Fuhrpark ist in diesem Zusammenhang die Haftpflichtversicherung, durch die Dritte bei einem Unfall oder Schaden angemessen entschädigt werden können. 

Bei der Mitteilungspflicht geht es um die unverzügliche Meldung von Veränderungen im Fuhrpark an die zuständigen Stellen, wie die Kfz-Versicherungen oder die Zulassungsstellen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Unfall, Diebstahl oder Schaden am Fahrzeug handeln. Auch die Änderung der Halterdaten, wie beispielsweise die Adresse des Halters oder der Wechsel des Fahrzeughalters, muss gemeldet werden. 

Die korrekte Einhaltung der Steuerpflicht ist für den Fuhrparkbetrieb von großer Bedeutung, um mögliche Bußgelder oder Strafen zu vermeiden. Hierzu zählen neben der Kfz-Steuer auch die Umsatzsteuer beim Kauf oder Leasing von Fahrzeugen sowie gegebenenfalls die Gewerbesteuer. Auch Sie zählt damit zu den Pflichten der Halterhaftung.

Eine elektronische Fahrerunterweisung kann den Schulungserfolg für die Teilnehmer erhöhen
Die Durchführung der Halterhaftungspflichten im Fuhrpark sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da bei Missachtung empfindliche Strafen drohen.

Wer ist Fahrzeughalter? Und wer ist für die Einhaltung der Halterhaftung zuständig?

Für die Einhaltung der Halterhaftung im Fuhrpark ist der Halter des Fahrzeugs verantwortlich. In der Regel ist das die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens, wie etwa der GmbH-Geschäftsführer oder der Vorstand der AG. Der Halter ist dafür verantwortlich, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß gewartet und instandgehalten werden, und dass die Fahrer die entsprechenden Qualifikationen zum Führen der Fahrzeuge besitzen. Die Halterhaftung kann der Fahrzeughalter jedoch auch an eine darauf spezialisierte Person übertragen. Üblicherweise ist dies die Fuhrparkleitung, da sie bereits auf andere Verpflichtungen und Aufgaben im Fuhrpark spezialisiert ist.

Wichtig zu beachten ist, dass der Halter und der Fahrzeugeigentümer, sofern dies unterschiedliche Personen sind, klar voneinander abgegrenzt werden und dass die rechtlichen Verpflichtungen, Verfügungsgewalten und Verantwortlichkeiten des Halters im Fuhrpark trotzdem bestehen bleiben.

  • Fahrzeughalter: Der Fahrzeughalter ist die Person, die über die Nutzung des Kraftfahrzeugs bestimmen kann.
  • Fahrzeugführer: Der Fahrzeugführer, also der/die Fahrer*in nutzt das Fahrzeug und hat die tatsächliche Gewalt über das Steuer.
  • Fahrzeugeigentümer: Der Fahrzeugeigentümer ist rechtmäßiger Besitzer des Fahrzeugs.
  • Halterpflichten: Die Halterpflichten, wie z.B. die Fahrerunterweisung oder die Führerscheinkontrolle, setzen sich aus dem Straßenverkehrsgesetz, den Unfallverhütungsvorschriften und dem Arbeitsschutzgesetz zusammen.
  • Halterverantwortlichkeit: Für die Einhaltung der Pflichten bei der Überlassung der Fahrzeuge an das entsprechende Personal ist die Geschäftsführung verantwortlich.
  • Unternehmerverantwortung: Die Unternehmerverantwortung beinhaltet unter anderem die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes sowie das Ergreifen bestimmter Maßnahmen, um die Sicherheit der Angestellten zu gewährleisten.
  • Fahrerhaftung: Im Falle eines Vergehens oder eines Fehlverhaltens ist der Fahrer eines Fahrzeugs dafür selbst verantwortlich.

Wie erfolgt eine Delegation der Halterhaftung im Fuhrpark?

Unter einer Delegation versteht man die Übertragung der Halterverantwortlichkeit und der Pflichten an einen dritten Aufgabenträger. Die Delegation der Halterhaftung von der Geschäftsführung an den Fuhrparkmanager kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  1. Schriftlicher Vertrag: Eine Möglichkeit ist die Schließung eines schriftlichen Vertrages zwischen der Geschäftsführung und dem Fuhrparkmanager. In diesem werden die Halterhaftung und deren Übertragung auf die Fuhrparkleitung festgehalten.
  2. Mündliche Absprache: In kleineren Unternehmen kann die Delegation der Halterhaftung auch mündlich erfolgen. Hier ist jedoch zu beachten, dass es im Falle von Streitigkeiten schwieriger sein kann, die genauen Absprachen nachzuweisen.
  3. Organisationsanweisung: Eine weitere Möglichkeit ist die Erstellung einer Organisationsanweisung, die die Halterhaftung und deren Übertragung auf den Fuhrparkmanager beschreibt. In dieser Anweisung können auch die Aufgaben und Pflichten im Rahmen der Halterverantwortlichkeit konkretisiert werden.
  4. Betriebsvereinbarung: Bei größeren Unternehmen kann auch eine Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vereinbart werden, in der die Übertragung der Halterhaftung an den Fuhrparkmanager geregelt wird.

Hierbei ist auch zu beachten, dass die Übertragung der Halterhaftung laut § 9 OWiGopen_in_new an verschiedene Voraussetzungen gebunden ist. So muss die Übergabe an eine verantwortungsbewusste und sachkundige Person erfolgen. Wichtig ist zudem, dass die Übertragung der Halterverantwortlichkeit klar geregelt und dokumentiert wird, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Halterhaftung?

Wenn die Halterhaftung und die damit verbundenen Pflichten im Fuhrpark nicht eingehalten werden, kann dies verschiedene Konsequenzen nach sich ziehen. Zum einen besteht ein erhöhtes Risiko für Unfälle oder materielle Schäden. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die Halterhaftung – insbesondere im Schadenfall –  auch rechtliche Konsequenzen drohen.

  • Die Strafen bei einer versäumten UVV-Fahrerunterweisung können bei bis zu 10.000 Euro liegen.
  • Eine nicht durchgeführte Führerscheinkontrolle kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben.
  • Sollte die Verantwortung an eine nicht geeignete Person übertragen worden sein, handelt es sich um ein Aufsichts- und Organisationsverschulden. In diesem Fall ist mit einer Haftstrafe oder einem Bußgeld von bis zu 1 Millionen Euro zu rechnen.
  • Im Falle einer Verletzung der Halterhaftung und der damit verbunden Pflichten kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder aufgehoben werden, was im Schadensfall erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Daher ist es wichtig, die Halterhaftung im Fuhrpark sorgfältig zu beachten und einzuhalten, um sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter als auch die rechtliche Absicherung des Unternehmens zu gewährleisten.

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Unterstützung bei der Halterhaftung im Fuhrpark durch eine Softwarelösung

Die Halterhaftung im Fuhrpark ist ein komplexes Thema. Um alles im Blick zu behalten und seine Pflichten sicher nachzukommen, kann eine Software die Lösung sein. Mit Tools wie der Fahrerunterweisung per E-Learning oder der elektronischen Führerscheinkontrolle, hilft Sie Ihnen, Zeit zu sparen und die Aufwände zu minimieren. 

Die Software übernimmt die aufwändige Terminorganisation, versendet automatische Benachrichtigungen und speichert alle Kontrollen und Prüfergebnisse lückenlos ab. Das dient insbesondere im Schadenfall als wichtiger Nachweis. 

In unserem kostenfreien Ratgeber geben wir Ihnen Tipps, wie Sie eine Softwarelösung im Fuhrparkalltag entlasten kann: Einstieg in das digitale Fuhrparkmanagement

Was sind die Unterschiede in der Halterhaftung für verschiedene Fahrzeugtypen im Fuhrpark?

Die Halterhaftung variiert je nach Fahrzeugtyp, da unterschiedliche Fahrzeuge unterschiedliche gesetzliche Anforderungen, Risiken und Versicherungsbedarfe haben. 

Lastkraftwagen (Lkw)

Lkw unterliegen neben dem StVG spezifischen Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Ladungssicherung und die Lenk- und Ruhezeiten. Zudem sind die Haftungsrisiken höher, da Lkw durch ihre größere Masse potenziell größere Schäden verursachen können. Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung sind oft spezielle Versicherungen wie Transportversicherungen für die Ladung oder Umwelt-Haftpflichtversicherungen für den Transport gefährlicher Güter erforderlich.

Elektrofahrzeuge

E-Fahrzeuge unterliegen zusätzlich spezifischen Vorschriften für den sicheren Betrieb und die Ladung. Besondere Risiken bestehen beispielsweise durch die Hochvoltbatterien, wie Brandgefahr und spezielle Anforderungen an die Ladestation. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, und oft sind zusätzliche Versicherungen für die Batterie und die Ladestation sinnvoll.

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FAQ – Halterhaftung im Fuhrpark

Wie die Halterhaftung gehandhabt wird, unterscheidet sich im internationalen Vergleich. Während in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Halterhaftung ähnlich geregelt wird, gibt es in Großbritannien keine generelle Halterhaftung. Stattdessen haftet in der Regel der Fahrer des Fahrzeugs für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden. 

Die Halterhaftung regelt die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters für Schäden, die durch sein Fahrzeug verursacht werden, unabhängig davon, wer das Fahrzeug gefahren hat. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Fahrerhaftung auf die Verantwortung des Fahrers eines Fahrzeugs für Schäden, die durch seine Fahrweise oder sein Verhalten verursacht werden.

Es gibt verschiedene Versicherungen, die speziell darauf abzielen, die Halterhaftung abzudecken und den Halter eines Fahrzeugs vor den finanziellen Folgen eines Unfalls oder Schadensfalls zu schützen. Dazu zählt allen voran die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundversicherung für jedes Fahrzeug, indem sie Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden.

Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung handelt es sich um freiwiliige Zusatzversicherungen. Eine Insassenunfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz für die Insassen des Fahrzeugs, einschließlich des Fahrers. 

Die Halterhaftung hat direkten Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung. Bei einem gemeldeten Schaden, den die Versicherung übernimmt, wird die SF-Klasse des Halters zurückgestuft. Dies führt in der Regel zu höheren Prämien. Die Rückstufung variiert je nach Versicherer und Schadenhöhe.

Das Wichtigste zur Halterhaftung im Fuhrpark

Die korrekte und konsequente Einhaltung der Halterhaftung ist bereits ab dem ersten Fahrzeug im Fuhrpark notwendig.

Die Übertragung der Halterverantwortlichkeit sollte immer im rechtlich korrekten Rahmen und im besten Fall in Form eines schriftlichen Vertrages festgehalten werden.

Bei Nichteinhaltung oder unregelmäßiger Durchführung der Pflichten drohen empfindliche, strafrechtliche Konsequenzen.

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