Es gibt verschiedene Methoden, den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens zu berechnen und zu versteuern.

Dienstwagen versteuern: Vorgaben und steuerliche Vorteile

Wenn Arbeitnehmer oder Selbständige einen Firmenwagen nicht nur für dienstliche, sondern auch für private Fahrten nutzen, müssen sie den so genannten geldwerten Vorteil versteuern. Den Dienstwagen korrekt zu versteuern ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Artikel erklären wir, welche Regeln dabei zu beachten sind und worauf Sie achten sollten.

Warum ist es wichtig, einen Dienstwagen korrekt zu versteuern?

Eine korrekte Versteuerung ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber von großer Bedeutung. Hier sind einige Gründe dafür:

  1. Gesetzliche Verpflichtung: Wenn ein Arbeitnehmer den Firmenwagen auch privat nutzt, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, der als Einkommen betrachtet wird. Eine nicht ordnungsgemäße Versteuerung kann rechtliche Konsequenzen wie Steuernachzahlungen, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  2. Vermeidung von Steuerhinterziehung: Durch die korrekte Angabe und Versteuerung des geldwerten Vorteils handeln Sie steuerrechtskonform und vermeiden mögliche rechtliche Konsequenzen.
  3. Vermeidung von Steuernachzahlungen: Das Finanzamt kann bei einer nachträglichen Prüfung feststellen, dass der geldwerte Vorteil nicht ausreichend versteuert wurde und eine entsprechende Nachzahlung erfolgen muss.
  4. Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn der geldwerte Vorteil transparent und korrekt versteuert wird, gibt es keine Unsicherheiten oder Streitigkeiten mit dem Finanzamt.

Dienstwagen versteuern unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils

Firmenwagen werden für beispielsweise Geschäftstermine, Transporte oder Patientenbesuche eingesetzt. Als Incentive wird häufig zusätzlich eine private Nutzung erlaubt, dabei entsteht ein geldwerter Vorteil. Das Finanzamt betrachtet diesen Vorteil als eine Art „Gehaltsbestandteil„, der steuerlich relevant ist.

Es gibt verschiedene Methoden, den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens zu berechnen und zu versteuern. Mit der Ein-Prozent-Regelung, wird monatlich ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden, in dem die privaten und dienstlichen Fahrten aufgezeichnet werden, um den geldwerten Vorteil entsprechend zu ermitteln. Die steuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils kann je nach Land und Rechtslage unterschiedlich sein.

Zuordnung des Firmenwagens zum Betriebsvermögen:

Einzelunternehmen oder Selbstständige sollten klären, ob das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuzuordnen ist. Gehört es zum Privatvermögen, muss jede dienstliche Fahrt einzeln abgerechnet werden. Gehört er zum Betriebsvermögen, ist der Privatanteil nach der Fahrtenbuch- oder Ein-Prozent-Regelung zu versteuern.

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Dienstwagen versteuern mit der Ein-Prozent-Regelung

Die Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung ist zwar mit wenig Aufwand verbunden, kann aber zu höheren Steuerzahlungen führen, da sie nicht die tatsächliche Nutzung berücksichtigt. Diese Regelung geht vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs inklusive Mehrwertsteuer aus. Monatlich wird ein Prozent dieses Listenpreises als geldwerter Vorteil berechnet und zum Gehalt hinzugerechnet, wodurch sich das Bruttogehalt erhöht. Die gleiche Berechnung gilt für ein Dienstfahrrad.

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen wird der geldwerte Vorteil halbiert, indem monatlich nur 0,5 Prozent des Listenpreises versteuert werden. Wird der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt, werden zusätzlich 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt.

Die Ein-Prozent-Regelung gilt für gekaufte, gemietete oder geleaste Fahrzeuge. Wichtig ist, dass die Ein-Prozent-Regelung immer den Neuwert des Fahrzeugs berücksichtigt. Das bedeutet, dass auch bei der Nutzung eines Gebrauchtwagens als Firmenwagen ein Prozentsatz des Neuwertes angerechnet wird. Die Ein-Prozent-Regelung ist daher besonders vorteilhaft, wenn der Wert des Fahrzeugs geringer ist und somit ein geringerer Wert angerechnet wird.

Vorteile 1-Prozent-Regelung

  • Einfache Berechnung
  • Geringer Verwaltungsaufwand, da keine Aufzeichnungen notwendig sind
  • Kostensicherheit – der Vorteil bleibt immer gleich

Nachteil 1-Prozent-Regelung

  • Da die tatsächliche Nutzung nicht berücksichtigt wird, kann es zu einer Überbesteuerung bei wenig privater Nutzung kommen.
  • Keine Berücksichtigung von Umweltaspekten: Der hohe Listenpreis von E-Autos wird angesetzt; auch ein Dienstfahrrad wird mit 1 % versteuert
Das Laden von Hybrid- und Elektrofahrzeugen ist bereits an vielen Orten möglich.
Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge wird nur 0,5 Prozent des Listenpreises angesetzt, wodurch sich der geldwerte Vorteil halbiert.

Dienstwagen versteuern mit der Fahrtenbuch-Methode

Die Ermittlung des geldwerten Vorteils orientiert sich beim Einsatz eines Fahrtenbuchs an der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs und ist daher mit mehr Aufwand verbunden. Wird der Firmenwagen jedoch überwiegend dienstlich genutzt und machen Privatfahrten nur einen geringen Anteil aus, kann die Fahrtenbuchmethode zu einer geringeren Steuerbelastung führen.

Das Fahrtenbuch kann handschriftlich oder elektronisch geführt werden. Bestimmte Angaben müssen im Fahrtenbuch festgehalten werden. Bei Privatfahrten ist es wichtig, die gefahrenen Kilometer zu notieren, da diese versteuert werden müssen. Bei dienstlichen Fahrten müssen Datum, Kilometerstand zu Beginn und am Ende der Fahrt, Reiseziel, Reiseroute, Reisezweck, Name des Geschäftspartners etc. eingetragen werden.

Das Fahrtenbuch muss vollständig, in der richtigen zeitlichen Reihenfolge und zeitnah geführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die im Zusammenhang mit dem Firmenwagen entstandenen Kosten einschließlich der jährlichen Abschreibung lückenlos nachvollzogen werden können. Es werden die tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs zugrunde gelegt.

Vorteile Besteuerung: Versteuern von Elektro- und Hybridautos als Dienstwagen

Um die Elektromobilität in Deutschland zu fördern, wird die private Nutzung dieser Dienstwagen steuerlich begünstigt. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge wird nur 0,5 Prozent des Listenpreises angesetzt und der geldwerte Vorteil somit halbiert. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2030 und spart dem Arbeitnehmer Lohnsteuer und dem Arbeitgeber Sozialabgaben. Voraussetzung ist ein Kohlendioxidausstoß von maximal 50 Gramm pro gefahrene Kilometer und eine elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern. Darüber hinaus gibt es Steuervorteile beim Aufladen des Elektrofahrzeugs und bei der Kfz-Steuer.

Privatnutzung vom Dienstwagen untersagen

Nutzt ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen ausschließlich für betriebliche Zwecke, kann das Unternehmen alle damit verbundenen Kosten absetzen und der Arbeitnehmer muss keine zusätzliche Lohnsteuer zahlen. Um zu vermeiden, dass das Finanzamt eine Privatnutzung unterstellt, sollten Unternehmen und Arbeitnehmer schriftlich ein eindeutiges Verbot der Privatnutzung des Firmenwagens vereinbaren. Um sicherzugehen, dass trotzdem kein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, sollte der Arbeitnehmer entweder ein Fahrtenbuch führen oder nachweisen können, dass das Unternehmen die Einhaltung des Privatnutzungsverbotes regelmäßig überwacht, z.B. durch Unterschriften oder Abgabe des Fahrzeugschlüssels nach Feierabend.

Das Wichtigste zum Versteuern des Dienstwagens

Die Ein-Prozent-Regelung bietet eine einfache Berechnung, berücksichtigt jedoch nicht die tatsächliche Nutzung. Die Fahrtenbuchmethode erfordert mehr Aufwand, kann aber zu einer geringeren Steuerbelastung führen.

Die korrekte Versteuerung eines Dienstwagens ist entscheidend, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Elektro- und Hybridfahrzeuge können besondere steuerliche Vergünstigungen bieten, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber interessant sind.

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