Es ist nicht ungewöhnlich, dass im Laufe der Leasingzeit Schäden an einem Leasingfahrzeug zustande kommen können. Daher ist es wichtig, bei der Leasingrückgabe die entsprechenden Schäden am Fahrzeug beheben zu lassen. Doch müssen Schäden vor der Rückgabe repariert werden? Und in welchem Zustand sollte sich das Fahrzeug bei der Abgabe idealerweise befinden?
Der Zustand des Autos bei Leasing-Rückgabe
Bei der Leasing-Rückgabe sollte sich das Fahrzeug im Idealfall in einem Zustand befinden, der den Vereinbarungen im Leasingvertrag entspricht. Das ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel, denn besonders wenn das Fahrzeug viele Kilometer gefahren wurde, sind meist Abnutzungen zu erkennen. Wenn das Leasingfahrzeug während der Laufzeit nur minimal genutzt wurde und sich in einem ausgezeichneten Zustand befindet, ist das Fahrzeug nahezu neuwertig und weist in der Regel kaum sichtbare Gebrauchsspuren auf.
Grundsätzlich ist es ratsam, das Leasingfahrzeug vor der Rückgabe gründlich zu inspizieren. Zudem kann eine professionelle Fahrzeugbewertung über einen unabhängigen Gutachter ebenfalls hilfreich sein, um den Zustand des Fahrzeugs objektiv zu bestimmen.
Leasingrückgabe: Wertminderung durch übermäßige Abnutzung
Gemäß Paragraph 538 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) müssen Sie als Leasingnehmer im Falle einer übermäßigen Abnutzung des Fahrzeugs haften. Hierbei ist zu beachten, dass hierzu nur Mängel bei einer normalen Nutzung des Fahrzeugs zählen. Bei der Bewertung des Zustands des Leasingautos, wird das Alter und die Fahrleistung herangezogen.
„Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“
– § 538 (BGB) Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch –
Es ist wichtig zu betonen, dass Sie als Leasingnehmer nicht für die Reparatur der Mängel aufkommen müssen. Stattdessen wird Ihnen lediglich der Betrag in Rechnung gestellt, der der Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der Mängel entspricht. Diese Mängel müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, denn sie dürfen nicht einzeln bewertet und zusammengezählt werden.
Leasing Rückgabe Checkliste
Mithilfe unserer Checkliste, wissen Sie was bei der Leasingrückgabe zu beachten ist.
Leasingrückgabe Schäden: welche Schäden ein Leasinggeber als Nachweis aufführen muss
Der Leasinggeber ist verpflichtet, bei der Leasingrückgabe Schäden oder Mängel am Fahrzeug nachzuweisen. Sie als Leasingnehmer sind nicht dazu verpflichtet, das daraus resultierende Mängel- oder Rückgabeprotokoll des Leasinggebers sofort zu unterschreiben. Es lohnt sich, die Dokumente gründlich zu prüfen und sich gegebenenfalls eine externe Einschätzung der Sachlage einholen zu lassen, bevor Sie Ihre Unterschrift leisten. Lassen Sie sich am Ende eine Kopie der unterzeichneten Dokumente geben.
Doch welche Leasing-Rückgabe Schäden müssen vom Leasinggeber aufgeführt werden? Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige der häufigsten Schäden:
Kratzer und Dellen bei der Leasing-Rückgabe
Kratzer und Dellen können durch unsachgemäße Handhabung oder durch äußere Einflüsse entstehen. Beispielsweise gelten in der Regel leichte Einbeulungen an einer der Autotüren als gewöhnliche Gebrauchsspuren bei Benutzungen von Fahrzeugen.
Schäden an den Felgen bei der Leasingrückgabe
Bordsteinkanten oder Schlaglöcher können zu Kratzern, Beulen oder Rissen an den Felgen führen. Jedoch können auch hier am Leasingfahrzeug Beschädigungen als typische Gebrauchsspuren gewertet werden.
Beschädigte Innenausstattung
Verschmutzte oder beschädigte Sitze, Teppiche oder Armaturenbretter können ebenfalls zu Abzügen bei der Leasingrückgabe führen und als Schäden am Fahrzeug gewertet werden.
Der Leasingnehmer sollte darauf achten, dass das Fahrzeug sauber gehalten wird, um solchen Beschädigungen vorzubeugen.
Technische Schäden bei Leasing-Rückgabe
Wenn das Fahrzeug technische Mängel aufweist, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, kann der Leasinggeber dies als Schaden anführen. Hierzu zählen beispielsweise Probleme mit dem Motor, der Elektronik oder dem Getriebe. Regelmäßige Wartungen und Reparaturen können dazu beitragen, solche Mängel zu vermeiden.
Übermäßiger Verschleiß nach Leasing-Rückgabe
Übermäßiger Verschleiß, der über die normale Abnutzung hinausgeht, kann ebenfalls als Schaden betrachtet werden. Hierzu zählen beispielsweise stark abgenutzte Reifen, ausgefranste Polster oder Kratzer an empfindlichen Oberflächen.
Leasing-Rückgabe: Das muss der Leasingnehmer beachten
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
- Dokumentation der Fahrzeughistorie: Eine sorgfältige Dokumentation der Fahrzeughistorie ist unerlässlich. Der Leasingnehmer sollte sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten, Ölwechsel und Inspektionen protokollieren. Dies dient nicht nur als Nachweis für die regelmäßige Instandhaltung des Fahrzeugs, sondern kann auch bei der Feststellung von Schäden helfen, die vor der Leasing-Rückgabe behoben werden müssen.
- Fahrzeuginspektion vor der Leasing-Rückgabe: Es ist ratsam, das Fahrzeug vor der Leasingrückgabe gründlich zu inspizieren. Dabei sollten sowohl äußere als auch innere Leasingrückgabe Schäden, wie Kratzer, Beulen oder Beschädigungen der Innenausstattung, überprüft werden. Der Leasingnehmer kann auch eine professionelle Fahrzeugbewertung in Anspruch nehmen, um einen objektiven Zustandsbericht zu erhalten.
- Rückgabeaufforderungen des Leasinggebers: Der Leasinggeber kann spezifische Anforderungen für die Leasing-Rückgabe des Fahrzeugs stellen. Diese können beispielsweise die Entfernung von Firmenlogos oder Werbeaufklebern, die Reinigung des Fahrzeugs oder das Auffüllen des Tanks umfassen. Es ist wichtig, diese Anforderungen zu beachten und sie vor der Rückgabe zu erfüllen, um zusätzliche Kosten oder Abzüge zu vermeiden.
- Dokumentation bei der Leasing-Rückgabe: Bei der Leasingrückgabe sollte der Leasingnehmer eine detaillierte Dokumentation des Fahrzeugzustands erstellen. Hierzu können Fotos oder Videos hilfreich sein. Es ist ratsam, den Zustand des Fahrzeugs gemeinsam mit einem Vertreter des Leasinggebers zu überprüfen und eine Bestätigung über den Zustand zu erhalten. Dies kann später als Beweis dienen, falls es zu Unstimmigkeiten bezüglich möglicher Leasing-Rückgabe Schäden kommt.
Leasing-Rückgabe: Wertverlust durch Unfall?
Im Falle eines Unfalls verliert das Leasingfahrzeug an Wert. Dies wirkt sich besonders auf den Weiterverkauf des Fahrzeugs beim Händler aus, denn dieser muss mit geringeren Einnahmen rechnen. Auch wenn das Fahrzeug repariert wurde, bleibt es ein Unfallwagen und erleidet dadurch eine Wertminderung. Insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen und Neuwagen ist der finanzielle Verlust spürbar. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Leasingnehmer für die Wertminderung nach einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden können:
Bei einem eigenverschuldeten Kaskoschaden muss der Leasingnehmer in der Regel die Ausgleichszahlung leisten.
Bei einem Haftpflichtschaden muss die KFZ-Versicherung des anderen Unfallbeteiligten den Ausgleich für das Leasingfahrzeug zahlen.
Das Wichtigste zum Thema Leasing-Rückgabe bei Schäden
Der Leasingnehmer haftet für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Ein unabhängiger Gutachter eines Leasingfahrzeugs ist vor der Leasing-Rückgabe hilfreich, um den Zustand des Fahrzeugs objektiv zu bewerten und mögliche Streitigkeiten über Schäden zu vermeiden.
Die Dokumentation der Fahrzeughistorie ist wichtig, um den Nachweis über den Zustand und die Wartung des Fahrzeugs während der Laufzeit zu erbringen.
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