Es ist nicht ungewöhnlich, dass im Laufe der Leasingzeit Schäden an einem Leasingfahrzeug im Fuhrpark zustande kommen können. Daher ist es wichtig, bei der Leasingrückgabe die entsprechenden Mängel am Fahrzeug beheben zu lassen. Doch müssen Schäden vor der Rückgabe repariert werden? Und welche Schäden werden bei der Leasingrückgabe akzeptiert? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Beitrag.
Inhalt
Wie funktioniert die Leasingrückgabe?
Der Zustand des Autos bei der Leasingrückgabe
Leasingrückgabe: Wertminderung durch übermäßige Abnutzung
Gebrauchsspuren Leasingrückgabe: Welche Schäden muss ein Leasinggeber als Nachweis aufführen?
Leasing-Rückgabe: Das muss der Leasingnehmer beachten
Leasing-Rückgabe: Wertverlust durch Unfall?
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Leasingrückgabe bei Schäden
Wie funktioniert die Leasingrückgabe?
Bei der Leasingrückgabe wird das Firmenfahrzeug zum Ende der Vertragslaufzeit an den Leasinggeber oder eine von ihm benannte Stelle zurückgegeben. Dabei erfolgt zunächst eine Übergabe, bei der die Fahrzeugpapiere, Schlüssel und ggf. Zubehör wie Ladekabel oder Winterreifen ausgehändigt werden.
Anschließend wird der Zustand des Fahrzeugs durch eine fachmännische Inspektion dokumentiert und auf unterschiedliche Mängel und Schäden überprüft. Dies kann entweder direkt vor Ort oder in einer spezialisierten Prüfstelle erfolgen. Das Ergebnis der Inspektion wird in einem Rückgabeprotokoll festgehalten, das als Grundlage für den Abschluss des Vertrags dient. Die Abwicklung der Leasingrückgabe zählt zu einen der wichtigen Aufgaben in der Flottenverwaltung. Fuhrparkmanagement-Software kann Sie bei der Planung von diesen Terminen unterstützen.
Der Zustand des Autos bei Leasingrückgabe
Bei der Leasing-Rückgabe sollte sich das Fahrzeug im Idealfall in einem Zustand befinden, der den Vereinbarungen im Leasingvertrag entspricht. Das ist jedoch eher die Ausnahme als die Regel, denn besonders wenn das Fahrzeug viele Kilometer gefahren wurde, sind meist Abnutzungen zu erkennen, die auch den Restwert des Fahrzeuges beeinflussen können. Wenn das Leasingfahrzeug während der Laufzeit nur minimal genutzt wurde und sich in einem ausgezeichneten Zustand befindet, ist das Fahrzeug nahezu neuwertig und weist in der Regel kaum sichtbare Gebrauchsspuren auf.
Grundsätzlich ist es ratsam, das Leasingauto vor der Rückgabe gründlich zu inspizieren. Zudem kann eine professionelle Fahrzeugbewertung über einen unabhängigen Gutachter ebenfalls hilfreich sein, um den Zustand des Fahrzeugs objektiv zu bestimmen.
Leasingrückgabe: Wertminderung durch übermäßige Abnutzung
Gemäß Paragraph 538 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) müssen Sie als Leasingnehmer im Falle einer übermäßigen Abnutzung des Fahrzeugs haften. Hierbei ist zu beachten, dass hierzu nur Mängel bei einer normalen Nutzung des Fahrzeugs zählen. Bei der Bewertung des Zustands des Leasingautos, wird das Alter und die Fahrleistung herangezogen.
„Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.“
– § 538 (BGB) Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch –
Es ist wichtig zu betonen, dass Sie als Leasingnehmer nicht für die Reparatur der Mängel aufkommen müssen. Stattdessen wird Ihnen lediglich der Betrag in Rechnung gestellt, der der Wertminderung des Fahrzeugs aufgrund der Mängel entspricht. Diese Mängel müssen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden, denn sie dürfen nicht einzeln bewertet und zusammengezählt werden.
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Gebrauchsspuren Leasingrückgabe: Welche Schäden muss ein Leasinggeber als Nachweis aufführen?
Der Leasinggeber ist verpflichtet, bei der Leasingrückgabe Schäden oder Mängel am Fahrzeug nachzuweisen. Sie als Leasingnehmer sind nicht dazu verpflichtet, das daraus resultierende Mängel- oder Rückgabeprotokoll des Leasinggebers sofort zu unterschreiben. Es lohnt sich, die Dokumente gründlich zu prüfen und sich gegebenenfalls eine externe Einschätzung der Sachlage einholen zu lassen, bevor Sie Ihre Unterschrift leisten. Lassen Sie sich am Ende eine Kopie der unterzeichneten Dokumente geben.
Doch welche Leasing-Rückgabe Schäden müssen vom Leasinggeber aufgeführt werden? Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige der häufigsten Schäden:
- Kratzer und Dellen: Leichte Einbeulungen an einer der Autotüren können als gewöhnliche Gebrauchsspuren bei der Benutzung von Fahrzeugen betrachtet werden. Größere Dellen und Kratzer können hingegen ein Problem darstellen, wenn sie das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgeben. Solche Schäden werden oft im Rückgabeprotokoll dokumentiert und können zusätzliche Kosten verursachen.
- Schäden an den Felgen: Bordsteinkanten oder Schlaglöcher können zu Kratzern, Beulen oder Rissen an den Felgen führen. Jedoch können auch diese Beschädigungen als typische Gebrauchsspuren gewertet werden.
- Beschädigte Innenausstattung: Verschmutzte oder beschädigte Sitze, Teppiche oder Armaturenbretter können bei Beendigung des Leasings ebenfalls als Schäden am Fahrzeug gewertet werden. Besonders Flecken, Risse oder Löcher in den Polstern sowie tiefe Kratzer oder Abnutzungsspuren an den Armaturen sind häufige Beanstandungspunkt im Gutachten, die zu einer Minderung des Restwerts führen.
- Technische Probleme: Weist das Fahrzeug technische Mängel auf, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, kann der Leasinggeber dies im Gutachten als Beschädigung anführen. Hierzu zählen beispielsweise Probleme mit dem Motor, der Elektronik oder dem Getriebe. Regelmäßige Wartungen und Reparaturen vor Ablauf des Leasingvertrags können dazu beitragen, solche Mängel zu vermeiden und zu verhindern, dass der Restwert niedriger ausfällt.
Leasing-Rückgabe: Das muss der Leasingnehmer beachten
Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
- Dokumentation der Fahrzeughistorie: Eine sorgfältige Dokumentation der Fahrzeughistorie ist unerlässlich. Der Leasingnehmer sollte sämtliche Wartungs- und Reparaturarbeiten, sowie den Ölwechsel und die Inspektionen protokollieren. Dies dient nicht nur als Nachweis für die regelmäßige Instandhaltung des Fahrzeugs, sondern kann auch bei der Feststellung von Schäden helfen, die vor der Leasing-Rückgabe behoben werden müssen.
- Fahrzeuginspektion vor der Leasing-Rückgabe: Es ist ratsam, das Fahrzeug vor der Leasingrückgabe gründlich zu inspizieren. Dabei sind sowohl äußere als auch innere Mängel wie Kratzer, Beulen oder Beschädigungen der Innenausstattung zu prüfen. Der Leasingnehmer kann auch eine professionelle Fahrzeugbewertung in Anspruch nehmen, um einen objektiven Zustandsbericht zu erhalten.
- Rückgabeaufforderungen des Leasinggebers: Der Leasinggeber kann spezifische Anforderungen für die Leasing-Rückgabe des Fahrzeugs stellen, die im Vertrag geregelt werden. Diese können beispielsweise die Entfernung von Firmenlogos oder Werbeaufklebern, die Reinigung des Pkw oder das Auffüllen des Tanks umfassen. Es ist wichtig, diese vereinbarten Anforderungen zu beachten und sie vor der Rückgabe zu erfüllen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
- Dokumentation bei der Leasing-Rückgabe: Bei der Leasingrückgabe sollte der Leasingnehmer eine detaillierte Dokumentation des Fahrzeugzustands erstellen. Hierzu können Fotos oder Videos hilfreich sein. Es wird empfohlen, den Zustand des Fahrzeugs gemeinsam mit einem Vertreter des Leasinggebers zu überprüfen und eine Bestätigung über den Zustand zu erhalten. Dies kann später bei der Rückgabe als Nachweis dienen, falls es zu Unstimmigkeiten bei möglichen Schäden am Fahrzeug kommt.
Leasing Rückgabe Checkliste
Mithilfe unserer Checkliste, wissen Sie was bei der Leasingrückgabe zu beachten ist.
Leasing-Rückgabe: Wertverlust durch Unfall?
Bei einem Unfall verliert das Leasingfahrzeug an Wert. Dies wirkt sich insbesondere auf den Wiederverkauf des Fahrzeugs beim Händler aus, da dieser mit geringeren Einnahmen rechnen muss. Auch nach der Reparatur und Aufbereitung, bleibt das Fahrzeug ein Unfallwagen und erleidet einen Wertverlust. Insbesondere bei hochwertigen Pkw und Neuwagen ist der finanzielle Verlust hoch. Bei der Frage, ob der Leasingnehmer für die Wertminderung nach einem Unfall haftbar gemacht werden kann, wird zwischen zwei Möglichkeiten unterschieden:
Bei einem eigenverschuldeten Kaskoschaden muss der Leasingnehmer in der Regel die Ausgleichszahlung leisten.
Bei einem Haftpflichtschaden muss die KFZ-Versicherung des anderen Unfallbeteiligten den Ausgleich für das Leasingfahrzeug zahlen.
Daher ist es wichtig, im Leasingvertrag auf Regelungen zur Haftung und zum Umgang mit Unfallwagen zu achten. Eine klare Absprache zwischen Leasingnehmer und Leasinggesellschaft kann helfen, mögliche Streitigkeiten im Schadensfall zu vermeiden und finanzielle Belastungen besser einzuschätzen.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Leasingrückgabe bei Schäden
Bei der Leasingrückgabe werden übliche Gebrauchsspuren, die im normalen Betrieb eines Fahrzeugs entstehen, in der Regel akzeptiert. Dazu zählen beispielsweise kleine Kratzer im Lack, leichte Abnutzungsspuren im Innenraum oder minimale Steinschläge an der Front.
Übermäßige Abnutzung umfasst Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Dazu zählen tiefe Kratzer, Dellen, Risse oder Löcher in Polstern, beschädigte Felgen, stark abgefahrene Reifen sowie Risse oder Steinschläge in der Windschutzscheibe. Auch technische Mängel oder starke Verschmutzungen gelten als übermäßige Abnutzung. Solche Schäden können zusätzliche Kosten bei der Leasingrückgabe verursachen.
Die Kosten für die Beseitigung von Schäden trägt grundsätzlich der Leasingnehmer, sofern die Schäden über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Dazu zählen Dellen, tiefe Kratzer, technische Defekte oder beschädigte Bauteile. Schäden, die als normale Abnutzung gelten, verursachen in der Regel keine zusätzlichen Kosten. Es ist ratsam, vor der Rückgabe größere Schäden eigenständig zu beheben oder das Fahrzeug professionell aufbereiten zu lassen, um mögliche Nachforderungen zu vermeiden.
Das Wichtigste zum Thema Leasing-Rückgabe bei Schäden
Der Leasingnehmer haftet für Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Ein unabhängiger Gutachter eines Leasingfahrzeugs ist vor der Leasing-Rückgabe hilfreich, um den Zustand des Fahrzeugs objektiv zu bewerten und mögliche Streitigkeiten über Schäden zu vermeiden.
Die Dokumentation der Fahrzeughistorie ist wichtig, um den Nachweis über den Zustand und die Wartung des Fahrzeugs während der Laufzeit zu erbringen.
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