Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist eine bedeutende Aufgabe im Fuhrpark. Sie gehört zu den Halterhaftungspflichten und soll dabei die Sicherheit der Fahrer erhöhen. In unserem Artikel erfahren Sie, was die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist und welche Methoden es für die Durchführung der Prüfung gibt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber?
Wie oft sollte die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber stattfinden?
Während die Konsequenzen für eine versäumte Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber gesetzlich geregelt sind, gibt es keine Vorgaben dazu, wie oft sie stattfinden sollte.
Daher muss individuell entschieden werden, wie regelmäßig die Kontrollen im Fuhrpark durchgeführt werden. Es wird empfohlen die Fahrerlaubnis vor der erstmaligen Fahrt mit einem Dienstfahrzeug und danach zwei Mal im Jahr, also aller sechs Monate, zu überprüfen. Unter Umständen sollte die Kontrolle auch öfter durchgeführt werden. Dies kann der Fall sein, wenn Fahrer vermehrt Bußgeldbescheide erhalten, die Fahrzeuge vermehrt Schäden aufweisen oder der Verdacht auf Fahruntüchtigkeit besteht.
Jede Kontrolle muss anschließend lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert und DGSVO-konform archiviert werden.
Führerscheinkontrolle Arbeitgeber: Was ist die gesetzliche Grundlage?
Wie wird die Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber durchgeführt?
Bei der Durchführung der Führerscheinkontrolle hat der Arbeitgeber zwei verschiedene Möglichkeiten: der manuellen und der elektronischen Prüfmethode. Beide Varianten zeichnen sich durch ihre unterschiedlichen Vorgehensweisen aus. Fuhrparkleiter bzw. Arbeitgeber können entscheiden, welche Prüfmethode für ihren Fuhrpark passend ist oder beide Methoden kombinieren.
Manuelle Führerscheinkontrolle
Elektronische Führerscheinkontrolle
Von der gesetzlichen Grundlage bis zu den wichtigsten Pflichten – Erfahren Sie mehr rund um das Thema Halterhaftung in unserem kostenfreien Ratgeber: Halterhaftung im Fuhrpark
Nicht vergessen: UVV-Fahrerunterweisung
Auch die Unterweisung aller Fahrer nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften) ist Teil der Halterhaftungspflichten im Fuhrpark. Dabei soll sichergestellt werden, dass diese sicher im Umgang mit Firmenfahrzeugen sind und wissen, wie sie sich richtig im Falle eines Unfalls verhalten müssen.
Immer mehr Fuhrparkverantwortliche setzen dabei auf eine elektronische Fahrerunterweisung, wie die von Fleethouse. In Form eines E-Learning-Kurs werden alle relevanten Inhalte vermittelt und der Wissensstand der Fahrer mittels Abschlusstest überprüft. Die Schulungsinhalte sind bereits fertig aufbereitet und können sofort abgerufen werden. Die Terminorganisation erfolgt automatisch und auch die Ergebnisse werden nachvollziehbar gespeichert. Das spart viel Zeit im Tagesgeschäft und hilft dabei, den Halterhaftungspflichten sicher nachzukommen.
Das Wichtigste zum Thema Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber
Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber gehört zu den Halterhaftungspflichten und muss regelmäßig durchgeführt werden.
Wird die Führerscheinkontrolle nicht ordnungsgemäß oder unregelmäßig durchgeführt, kann dies vor allem im Schadenfall zu schwerwiegenden Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
Die Führerscheinprüfung kann mit Hilfe von NFC-Tags und Smartphone-Apps elektronisch durchgeführt werden. Dies spart Zeit und vereinfacht die Organisation.
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