Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist eine bedeutende Aufgabe im Fuhrpark. Sie gehört zu den Halterhaftungspflichten und soll dabei die Sicherheit der Fahrer erhöhen.
Gerade im Rahmen eines verantwortungsvollen Fuhrparkmanagements ist es wichtig, klare Prozesse zur regelmäßigen Kontrolle der Fahrerlaubnis zu etablieren – ob bei festen Dienstwagen oder wechselnden Fahrzeugnutzungen im Unternehmen. Die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften ist nicht nur Pflicht, sondern auch ein zentraler Beitrag zur sicheren und effizienten Verwaltung der Flotte.
In unserem Artikel erfahren Sie, was die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist und welche Methoden es für die Durchführung der Prüfung gibt.
Inhalt
Was ist die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber?
Die Führerscheinkontrolle ist, neben der UVV-Fahrerunterweisung und der UVV-Fahrzeugprüfung, ein zentraler Bereich der Halterhaftung. In einem betrieblichen Fuhrpark wird die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber durchgeführt. Dieser muss als Halter der Firmenfahrzeuge feststellen, ob alle Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Im Rahmen der Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber wird auch geprüft, ob die Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse und den Einsatz im Unternehmen ausreichend ist. Darüber hinaus sollte kontrolliert werden, ob es in der Zwischenzeit zu Verkehrsverstößen oder anderen Vorkommnissen gekommen ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um personengebundene Firmenwagen handelt oder um Poolfahrzeuge. Eine Kopie des Führerscheins reicht bei den Kontrollen nicht aus, stattdessen muss stets die Original-Fahrerlaubnis vorgelegt werden.
Wie oft sollte die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber stattfinden?
Während die Konsequenzen für eine versäumte Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber gesetzlich geregelt sind, gibt es keine Vorgaben dazu, wie oft sie stattfinden sollte.
Daher muss individuell entschieden werden, wie regelmäßig die Kontrollen im Fuhrpark durchgeführt werden. Es wird empfohlen die Fahrerlaubnis vor der erstmaligen Fahrt mit einem Dienstfahrzeug und danach zwei Mal im Jahr, also aller sechs Monate, zu überprüfen. Unter Umständen sollte die Kontrolle auch öfter durchgeführt werden. Dies kann der Fall sein, wenn Fahrer vermehrt Bußgeldbescheide erhalten, die Fahrzeuge vermehrt Schäden aufweisen oder der Verdacht auf Fahruntüchtigkeit besteht.
Jede Kontrolle muss anschließend lückenlos und nachvollziehbar dokumentiert und DGSVO-konform archiviert werden.
Für Arbeitgeber ist es daher entscheidend, effiziente Prozesse zu etablieren, die sich nahtlos in das bestehende Fuhrparkmanagement einfügen. Ob bei fest zugewiesenen Dienstwagen oder flexibel genutzten Fahrzeugen: Die Verantwortung liegt stets beim Fahrzeughalter. Digitale Tools zur Führerscheinkontrolle ermöglichen eine automatische Prüfung mit Erinnerungsfunktion, wodurch sowohl rechtliche Anforderungen als auch interne Vorschriften zuverlässig eingehalten werden können. Das entlastet nicht nur Mitarbeiter und Fuhrparkleiter, sondern erhöht auch die Transparenz in der Flottensteuerung.
Elektronische Führerscheinkontrolle
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Führerscheinkontrolle Arbeitgeber: Was ist die gesetzliche Grundlage?
Wie wird die Führerscheinkontrolle vom Arbeitgeber durchgeführt?
Bei der Durchführung der Führerscheinkontrolle hat der Arbeitgeber zwei verschiedene Möglichkeiten: der manuellen und der elektronischen Prüfmethode. Beide Varianten zeichnen sich durch ihre unterschiedlichen Vorgehensweisen aus. Fuhrparkleiter bzw. Arbeitgeber können entscheiden, welche Prüfmethode für ihren Fuhrpark passend ist oder beide Methoden kombinieren.
Manuelle Führerscheinkontrolle
Bei der manuellen Führerscheinkontrolle ist der Arbeitgeber im Fuhrpark vor Ort und prüft persönlich die Fahrerlaubnis des Mitarbeiters. Dieser muss dazu seinen originalen Führerschein mitbringen, um diesen auf seine Gültigkeit prüfen zu lassen. Wichtig ist hier, dass dem Arbeitgeber das Originaldokument vorliegt – Kopien der Fahrerlaubnis sind nicht zulässig.
Nach der Überprüfung durch den Arbeitgeber muss alles rechtssicher dokumentiert werden. Alle erforderlichen Dokumente und Prüfunterlagen müssen händisch organisiert und archiviert werden. Dabei ist zu beachten, dass alle Unterlagen sicher aufbewahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Dies ist für Fuhrparkleiter oft umständlich und mit einem großen Aufwand verbunden.
Besteht der Fuhrpark beispielweise aus 20 Fahrzeugen und die Kontrolle wird halbjährlich durchgeführt, sind dies bereits 40 Termine pro Jahr. Der damit verbundene Aufwand für die Durchführung und anschließende Dokumentation summiert sich schnell. Um diese Hürden zu umgehen, setzen immer mehr Fuhrparkleiter auf die elektronische Führerscheinkontrolle.
Elektronische Führerscheinkontrolle
Für eine Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber kann beispielsweise ein NFC-Tag (Near Field Communication Tag) auf den Führerschein geklebt werden. Dies ist nur bei originalen Dokumenten und nicht bei Kopien der Fahrerlaubnis möglich. Danach kann die Führerscheinprüfung an speziellen Prüfstationen, per Smartphone-App oder via Webanwendung durchgeführt werden. Dazu werden die NFC-Tags gescannt und die Informationen an das System weitergeleitet.
Prüfintervalle können individuell und je nach nach Anforderung im Fuhrpark festgelegt werden. Anschließend werden die Fahrer erinnert, sobald ein Termin für die elektronische Führerscheinkontrolle fällig ist. Dies hilft Termine einzuhalten und bietet zusätzlich viel Flexibilität, da der Arbeitgeber zur Führerscheinkontrolle nicht anwesend sein muss. Darüber hinaus sorgt das System für eine lückenlose Dokumentation, sodass im Schadenfall ein entsprechender Nachweis schnell abrufbar ist.
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Die Wahl der passenden Kontrollmethode hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der Mitarbeiter, die Nutzung von Dienstwagen, die internen Prozesse sowie die Einhaltung rechtlicher Anforderungen. Vor allem in größeren Flotten mit wechselnden Fahrzeughaltern ist es entscheidend, dass die Prüfung der erforderlichen Fahrerlaubnis nicht nur effizient, sondern auch DSGVO-konform erfolgt.
Digitale Lösungen können hier eine optimale Entlastung bieten: Sie ermöglichen eine regelmäßige Kontrolle der Führerscheine und entlasten die Verantwortlichen im Flottenmanagement. Zugleich unterstützen sie den Arbeitgeber dabei, seinen Halterpflichten nachzukommen, insbesondere dann, wenn mehrere Arbeitnehmer ein Fahrzeug nutzen oder die Verantwortung für die Flotte auf mehrere Standorte verteilt ist.
Um rechtssicher zu handeln, muss sichergestellt sein, dass ausschließlich berechtigte Fahrer ein Fahrzeug bewegen. Ein zuverlässiges Kontrollsystem dokumentiert dies lückenlos und signalisiert automatisch, wenn Handlungsbedarf besteht – etwa wenn die Gültigkeit des Führerscheins abläuft oder ein Nachweis fehlt.
Nicht vergessen: UVV-Fahrerunterweisung
Auch die Unterweisung aller Fahrer nach UVV (Unfallverhütungsvorschriften) ist Teil der Halterhaftungspflichten im Fuhrpark. Dabei soll sichergestellt werden, dass diese sicher im Umgang mit Firmenfahrzeugen sind und wissen, wie sie sich richtig im Falle eines Unfalls verhalten müssen.
Immer mehr Fuhrparkverantwortliche setzen dabei auf eine elektronische Fahrerunterweisung, wie die von Fleethouse. In Form eines E-Learning-Kurs werden alle relevanten Inhalte vermittelt und der Wissensstand der Fahrer mittels Abschlusstest überprüft. Die Schulungsinhalte sind bereits fertig aufbereitet und können sofort abgerufen werden. Die Terminorganisation erfolgt automatisch und auch die Ergebnisse werden nachvollziehbar gespeichert. Das spart viel Zeit im Tagesgeschäft und hilft dabei, den Halterhaftungspflichten sicher nachzukommen.
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Welche Rolle spielt die Führerscheinkontrolle im Flottenmanagement?
Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber ist ein zentrales Element im modernen Flottenmanagement. Sie trägt maßgeblich dazu bei, rechtliche Vorgaben einzuhalten, Risiken zu minimieren und betriebliche Abläufe zu optimieren. Wer eine Flotte von Dienstwagen oder Firmenfahrzeugen betreibt, muss sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst sein und die Kontrolle der erforderlichen Fahrerlaubnisse regelmäßig durchführen.
Die Einbindung der Führerscheinkontrolle in die betrieblichen Prozesse sorgt nicht nur für Rechtssicherheit, sondern auch für eine effizientere Verwaltung. Besonders bei großen Fuhrparks hilft eine strukturierte Herangehensweise dabei, Fahrer, Fahrten und Fahrzeuge im Überblick zu behalten und gleichzeitig DSGVO konform zu handeln.
Arbeitgeber sind verpflichtet, den Führerschein ihrer Mitarbeiter regelmäßig zu kontrollieren und dabei die DSGVO-Vorgaben sowie interne Regeln im Fuhrpark zu beachten.
Digitale Lösungen erleichtern diese Aufgaben zunehmend: Sie automatisieren Erinnerungen, erfassen Prüfungen lückenlos und machen den Fahrzeughalter im Sinne der Halterpflichten handlungssicher. Damit wird die Führerscheinkontrolle zu einem Baustein, der weit über die reine Prüfung hinausgeht – sie wird Teil einer ganzheitlich gedachten, effizienten Fuhrparkstrategie.
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Anne Fuchs
Ciara Lazeta
Das Wichtigste zum Thema Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber
Die Führerscheinkontrolle durch den Arbeitgeber gehört zu den Halterhaftungspflichten und muss regelmäßig durchgeführt werden.
Wird die Führerscheinkontrolle nicht ordnungsgemäß oder unregelmäßig durchgeführt, kann dies vor allem im Schadenfall zu schwerwiegenden Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
Die Führerscheinprüfung kann mit Hilfe von NFC-Tags und Smartphone-Apps elektronisch durchgeführt werden. Dies spart Zeit und vereinfacht die Organisation.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Thema Führerscheinkontrolle durch Arbeitgeber
Ja. Die Führerscheinkontrolle ist Teil der Halterpflichten und dient der rechtlichen Absicherung des Unternehmens. Arbeitnehmer sind verpflichtet, daran mitzuwirken – eine Verweigerung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Intervalle. In der Praxis hat sich eine halbjährliche Kontrolle bewährt. In Einzelfällen, z. B. bei erhöhtem Risiko, können häufigere Prüfungen sinnvoll sein.
Ja. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge überlassen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, die gültige Fahrerlaubnis regelmäßig zu prüfen. Das gilt für alle Fahrzeuge im Unternehmen – vom Dienstwagen bis zum Transporter.
Die eingesetzten Systeme müssen DSGVO-konform, manipulationssicher und nachvollziehbar dokumentierend arbeiten. Außerdem darf die Kontrolle nur mit dem Originalführerschein erfolgen – nicht mit Kopien.
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