Stellt sich beim Vertragsende heraus, dass Mehrkilometer beim Leasing entstanden sind, kann dies schnell teuer werden. Bei vielen Leasingverträgen spielt die Kilometerbegrenzung eine entscheidende Rolle, da sie die maximale Fahrleistung während der Vertragslaufzeit festlegt. Je nachdem wie die individuellen Vereinbarungen eines Leasingvertrags aussehen, können Mehrkilometer zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung führen. Wir erklären, was Mehrkilometer und Minderkilometer beim Leasing bedeuten und mit welchen Tipps Sie zusätzliche Kosten vermeiden können.
Leasingkilometer im Vertrag festgelegt
Beim Kilometerleasing ist die Kilometerbegrenzung ein vertraglich festgelegter Bestandteil. Darin wird eine maximale Anzahl an Kilometern festgelegt, die der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit mit dem Fahrzeug zurücklegen darf, ohne das zusätzliche Kosten entstehen. Diese Kilometerbegrenzung wird zu Beginn des Vertrags in Absprache zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer festgelegt.
Beim Abschluss eines Leasingvertrags mit Kilometerleasing ist es ratsam, die voraussichtliche jährliche Fahrleistung realistisch einzuschätzen. Hierbei sollten die üblichen Fahrgewohnheiten, wie etwa Pendelstrecken zur Arbeit, geplante Reisen und andere regelmäßige Fahrten, in Betracht gezogen werden. Es ist empfehlenswert, einen gewissen Spielraum einzukalkulieren, um unvorhergesehene Kilometer zu berücksichtigen. Zudem sollte überprüft werden, ob der Vertrag eine Anpassung der Kilometerbegrenzung während der Vertragslaufzeit ermöglicht, um sie an die tatsächliche Fahrleistung anzupassen.
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Mehrkilometer Leasing: Was bedeutet das genau?
Mehrkilometer beim Leasing entstehen, wenn der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit mehr Kilometer mit dem geleasten Fahrzeug zurückgelegt hat als im Leasingvertrag vereinbart. Die konkrete Kilometer-Laufleistung wird vertraglich festgelegt und kann je nach Vertrag unterschiedlich sein. Für jeden Mehrkilometer kann dem Leasingnehmer eine zusätzliche Gebühr berechnet werden, die üblicherweise mit einem festgelegten Betrag pro Mehrkilometer angegeben wird.
Wenn Sie mehr Kilometer fahren als im Vertrag vereinbart, müssen Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs für die zusätzlichen Kilometer bezahlen.
Mehrkilometer beim Leasing können am Ende der Leasinglaufzeit zu zusätzlichen Kosten für den Leasingnehmer führen. Um diese zu vermeiden, können folgende Maßnahmen dabei unterstützen:
- die Kürzung oder Einschränkung der Fahrstrecke
- die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für kürzere Strecken
- die frühzeitige Anpassung der Kilometerbegrenzung im Leasingvertrag (falls möglich)
Minderkilometer Leasing: Was ist das?
Wenn der Kilometerstand am Ende der Vertragslaufzeit unterhalb der vertraglich vereinbarten Kilometerbegrenzung liegt, spricht man von Minderkilometer Leasing. Im Gegensatz zu Mehrkilometer Leasing, die zu zusätzlichen Kosten führen können, erhalten Leasingnehmer eine Erstattung, wenn es zu Minderkilometern kommt.
Einige Leasingverträge sehen vor, dass Leasingnehmer für nicht genutzte Kilometer eine Erstattung erhalten. Die Höhe der Erstattung wird meistens vertraglich festgelegt. In der Regel liegt der Betrag bei ein paar Cent pro nicht gefahrenem Kilometer.
Wenn Sie weniger Kilometer verfahren als vertraglich festgelegt, erhalten Sie bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine Rückzahlung für die nicht genutzten Kilometer.
Freibetrag beim Leasing: Mehr- und Minderkilometer
Bei Kilometerleasing-Verträgen wird meistens ein Freibetrag von 2.500 Kilometern festgelegt. Bei Mehrkilometern dürfen diese Kilometer mehr gefahren werden, ohne mit einer Nachzahlung rechnen zu müssen. Auch bei Minderkilometern gilt oft ein Freibetrag von 2.500 km, bis zu welchem keine Ausgleichszahlung erfolgt.
Leasing Mehrkilometer Rechner: gefahrene Kilometer prüfen
Eine regelmäßige Überprüfung der Kilometerleistung und Hochrechnung bis zum Ende des Leasingvertrags ist wichtig, um herauszufinden, ob Mehrkosten auf einen zukommen könnten. Dafür werden die bereits gefahrenen Kilometer betrachtet, durch das Alter des Fahrzeugs geteilt und diese Zahl mit der gesamten Leasingdauer in Monaten multipliziert.
Beispiel:
- Leasinglaufzeit: 36 Monate
- Gesamtlaufleistung: 70.000 km
- Aktueller Stand gefahrene Kilometer: 40.000 km
- Alter des Fahrzeugs: 18 Monate
Rechnung:
40.000 km : 18 Monate x 36 Monate = 80.000 km
Die Differenz zwischen 70.000 km und 80.000 km beträgt 10.000 km.
Das bedeutet, die zu erwartende tatsächliche Laufleistung ist um 10.000 km höher als die vertraglich vereinbarte Kilometerbegrenzung und kann demnach für den Leasingnehmer zu Mehrkosten führen.
Leasing Mehrkilometer berechnen
Falls die vertraglich vereinbarte Laufleistung überschritten wird, gewähren die meisten Leasinggeber eine Kulanz zwischen 2000 – 3000 Kilometern. Liegt die Zahl der Mehrkilometer unterhalb dieser Grenze wird nichts nachberechnet.
Wenn die Mehrkilometer den Freibetrag überschreiten, berechnen die Leasinggeber durchschnittlich zwischen 5 und 30 Cent pro zu viel gefahrenem Kilometer. Die Höhe der Nachzahlung hängt von den individuell vereinbarten Konditionen ab.
Fuhrparkmanagement-Software als Unterstützung
Eine Fuhrparkmanagement-Software kann auch beim Thema Leasing von großem Vorteil sein. Die Software unterstützt bei der Dokumentation und Verwaltung der verschiedenen Leasingverträgen. Dadurch lässt sich erkennen, welche Verträge auslaufen oder wo die reale Laufleistung nicht zum Vertrag passt. Daraus können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Mehrkosten langfristig zu vermeiden.
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Das Wichtigste zu Thema: Mehrkilometer und Minderkilometer beim Leasing
Eine realistische Einschätzung der Kilometerbegrenzung und die Vermeidung von Mehrkilometern sind entscheidend, um zusätzlichen Kosten im Leasingvertrag vorzubeugen.
Leasingnehmer können im Falle von Minderkilometern eine Erstattung erhalten.
Eine genaue Überprüfung der Vertragsbedingungen, Erstattungsregelungen für Minderkilometer und Flexibilität bei der Anpassung der Kilometerbegrenzung, ist wichtig, um potenzielle finanzielle Auswirkungen zu minimieren.
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