Ausländische Führerscheine umschreiben lassen, um bei Verkehrskontrollen keine Strafen zu erhalten.

Im Fuhrpark: Wie Sie ausländische Führerscheine umschreiben

Die regelmäßige Kontrolle der Führerscheine im Fuhrpark ist essenziell. Denn dadurch wird sichergestellt, dass alle Fahrer*innen über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Doch besonders bei ausländischen Führerscheinen gibt es einige Aspekte zu beachten. Wir zeigen, wie sich ausländische Führerscheine umschreiben lassen und welche in Deutschland gültig sind.

Sind ausländische Führerscheine in Deutschland gültig?

Grundsätzlich behalten alle Führerscheine, die in einem EU-Mitgliedsstaat oder im Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Jedoch führen die neuen EU-Regelungen dazu, dass Führerscheine ab dem Jahr 2033 nur noch befristet gültig sein werden. Diese Regelung gilt auch für Führerscheine, die bisher kein festgelegtes Ablaufdatum hatten.

Laut dem Paragrafen 28 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), ist die Dauer der Gültigkeit von den Bestimmungen des jeweiligen Landes abhängig, in dem der Führerschein ausgestellt wurde.

Der §28 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)open_in_new regelt die Anerkennung von ausländischen Führerscheinen in Deutschland. Er besagt, dass Inhaber ausländischer Führerscheine unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Fahrerlaubnis beantragen können, ohne eine erneute Fahrprüfung ablegen zu müssen. Die Anerkennung hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel dem Wohnsitzland, der Dauer des Aufenthalts in Deutschland und der Art des Führerscheins ab.

Die Gültigkeit anderer ausländischer Führerscheine beträgt in der Regel sechs Monate, sofern die fahrende Person das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. In manchen Fällen ist eine offizielle oder beglaubigte Übersetzung des Führerscheins erforderlich. Fuhrparkverantwortliche sollten daher die Besonderheiten bei der Überprüfung ausländischer Führerscheine berücksichtigen.

Ausländische Führerscheine: Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland

Wenn kein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland vorliegt, können Fahrzeuge mit einem gültigen ausländischen Führerschein gefahren werden. Zu einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland zählen beispielsweise Dienst- oder Geschäftsreisen.

Wichtig ist, die Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen der Fahrerlaubnis. Zudem muss auch hier beachtet werden, dass Fahrzeuge nur gefahren werden dürfen, wenn der Fahrzeugführer mindestens 18 Jahre alt ist.

Abhängig vom jeweiligen Herkunftsland kann entweder ein internationaler Führerschein oder eine offizielle deutsche Übersetzung des Dokuments erforderlich sein.

Ausländische Führerscheine umschreiben zu lassen hat den Vorteil, dass Dienstwagenfahrer ohne rechtliche Konsequenzen durch Deutschland fahren können.
Dienst- und Geschäftsreisen durch ausländische Mitarbeiter*innen zählen unter anderem zu vorübergehenden Aufenthalten in Deutschland.

Übersetzung und Klassifizierung von Führerscheinen

Für Führerscheine, die in EU- oder EWR-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, ist keine offizielle oder beglaubigte Übersetzung erforderlich. Abhängig von der Herkunft des Führerscheins kann eine deutsche Übersetzung oder ein internationaler Führerschein notwendig sein:

  • Personen aus Ländern außerhalb der EU und des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) müssen einen internationalen Führerschein besitzen.
  • Falls ein Führerschein nicht auf Deutsch verfasst ist und nicht den Anforderungen von Anhang 6 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entspricht, wird eine deutsche Übersetzung benötigt.

Die ADAC-Regionalclubsopen_in_new bieten kostenpflichtige Dienste für Übersetzung und Klassifizierung an. Die übersetzte Version muss bei allen Fahrten mitgeführt werden. Es sei denn, der Führerschein stammt aus den folgenden Ländern: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal – hier ist die Übersetzungspflicht in Deutschland aufgehoben.

Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland mit ausländischem Führerschein

Ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland bezieht sich auf einen festen, regelmäßigen Wohnsitz, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Es handelt sich um einen Wohnsitz, an dem eine Person über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen lebt und zum Wohnort eine persönliche oder berufliche Bindung hat. Dies kann durch Faktoren wie die Dauer des Aufenthalts, die Art der Unterkunft (z.B. Mietwohnung, Eigenheim) und die Integration in das soziale und rechtliche Umfeld des Wohnortes bestimmt werden.

Wenn ein ordentlicher Wohnsitz besteht, darf mit dem Führerschein noch sechs Monat gefahren werden. Können Fahrer*innen der Fahrerlaubnisbehörde glaubhaft machen, dass sie ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger in Deutschland haben werden, kann in Ausnahmefällen die Frist auf insgesamt zwölf Monate verlängert werden. Andernfalls verliert der Führerschein nach Ablauf der sechs Monate seine Gültigkeit.

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Was ist für das Umschreiben eines ausländischen Führerscheins notwendig?

Um ausländische Führerscheine umschreiben zu lassen, ist eine Beantragung bei der der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde notwendig. Für gewöhnlich ist hierfür das Mitbringen eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass), eines biometrischen Fotos und die Vorlegung des ausländischen Führerscheins ausreichend. Da eine Umschreibung nach Ablauf des Führerscheins nicht mehr möglich ist, muss sichergestellt werden, dass dieser zum Zeitpunkt der Beantragung gültig ist.

In der Regel liegt die Bearbeitungszeit des Umschreibens bei etwa drei bis sechs Wochen. Die Dauer kann jedoch je nach örtlicher Behörde variieren. Daher ist es ratsam, den Antrag rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.

Verantwortung für Fuhrparkverantwortliche

Fuhrparkverantwortliche haben viele Aufgaben im Fuhrpark zu verantworten. Besonders wenn Mitarbeiter*innen aus außereuropäischen Ländern beschäftigt werden und Geschäftsreisen nach Deutschland erforderlich sind, ist die Kontrolle der Führerscheine von großer Bedeutung. Hierbei gilt es folgendes zu beachten:

  • Prüfung der Fahrerlaubnis: Fuhrparkverantwortliche müssen sicherstellen, dass Fahrer mit ausländischen Führerscheinen tatsächlich befugt sind, die jeweiligen Fahrzeuge zu führen und ob es ggf. notwendig ist, ausländische Führerscheine umschreiben zu lassen.
  • Gültigkeitsdauer: Die Gültigkeitsdauer von ausländischen Führerscheinen kann je nach Herkunftsland variieren. Fuhrparkverantwortliche müssen sicherstellen, dass die Fahrer immer im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Sollte dies nicht der Fall sein, können sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen die Folge sein. Selbst bei einer unvollständigen Überprüfung ausländischer Führerscheine besteht grundsätzlich für den verantwortlichen Halter im Fuhrpark das strafrechtliche Haftungsrisiko gemäß Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).  
  • Verkehrsregeln und Vorschriften: Fuhrparkverantwortliche sollten sich bewusst sein, dass ausländische Fahrer möglicherweise nicht mit den deutschen Verkehrsregeln vertraut sind. Eine angemessene Schulung kann hier eine Unterstützung darstellen.
  • Administrative Anforderungen: Fuhrparkverantwortliche müssen alle erforderlichen Dokumente und Informationen über ausländische Fahrer aufzeichnen und verwalten, um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.

Elektronische Führerscheinkontrolle

Das Dokumentieren und Verwalten der Fahrerdaten kann für Fuhrparkverantwortliche viel Zeit in Anspruch nehmen. Die Integration einer elektronischen Führerscheinkontrolle kann genau dabei unterstützen. Das Risiko wird durch die automatisierten Kontrollen minimiert und ungültige oder fehlende Führerscheine können dadurch schneller identifiziert werden. Das digitale Tool sendet zudem für anstehende Kontrollen automatische Erinnerungen und stellt sicher, dass alle Fahrer rechtskonform überprüft werden.

Das Wichtigste zum Thema: Ausländische Führerscheine umschreiben

Eine deutsche Übersetzung oder ein internationaler Führerschein kann notwendig sein, je nach Herkunft des Führerscheins.

Eine offizielle oder beglaubigte Übersetzung ist bei Führerscheinen, die aus der EU oder den EWR-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, nicht notwendig.

Die sorgfältige Überprüfung der Führerscheine im Fuhrpark ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle Fahrer*innen die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen.

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