Ein Fuhrparkmanager sorgt dafür, dass eines der Fahrzeuge einer UVV-Prüfung in einer Werkstatt unterzogen wird. Danach kann eine UVV-Plakette angebracht werden.

UVV-Plakette: Wichtigkeit im Fuhrpark

Das Fuhrparkmanagement trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Fahrzeuge im Unternehmen. Eine der wichtigsten Pflichten ist die regelmäßige UVV-Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70, bei welcher die Fahrzeuge einmal jährlich auf ihre Arbeits- und Verkehrssicherheit geprüft werden. Doch wie kann eine UVV-Plakette hierbei unterstützen? Mehr dazu, lesen Sie im Beitrag.

Was ist eine UVV-Plakette?

Eine UVV-Plakette ist eine Unterstützung bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften für den Straßenverkehr. Die UVV-Prüfung soll die Sicherheit von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz gewährleisten. Fahrzeuge, die als Dienstwagen oder als Nutzfahrzeug genutzt werden, sind ein Arbeitsmittel und zählen somit auch zum Arbeitsplatz. Die Vorschriften der UVV beinhalten unter anderem Anforderungen an die technische Sicherheit, die Beleuchtungseinrichtungen, die Bremsen, die Reifen und viele weitere Aspekte.

Um bei der Vielzahl an Fahrzeugen im Fuhrpark den Überblick zu behalten, ist die Dokumentation der Prüfung von großer Bedeutung. Hilfreich kann demnach auch das Anbringen einer UVV-Plakette sein, welche als sichtbarer Nachweis dient und auf eine erfolgreiche Prüfung hinweist.  

Was ist eine UVV-Prüfung?

Eine UVV-Prüfung an Fahrzeugen wird durchgeführt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Vorschriften (DGUV Vorschrift 70), die dazu dienen, Unfälle bei der Nutzung von Fahrzeugen zu verhindern und die Sicherheit der Fahrenden zu gewährleisten.

Die DGUV Vorschrift 70 ist eine Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie ist am 01. Oktober 1990 erstmals in Kraft getreten und seither die rechtliche Basis für die Fahrzeugprüfung und die Fahrzeugunterweisung nach UVV.

Diese Vorschrift gilt insbesondere für Fahrzeuge, die im Rahmen von betrieblichen Tätigkeiten genutzt werden, wie beispielsweise Firmenfahrzeuge, Stapler, Transporter, Gabelstapler oder Baumaschinen.

Die UVV-Prüfung am Fahrzeug kann von speziell geschulten Fachkräften oder einer Prüforganisation durchgeführt werden – beispielsweise im Rahmen der Hauptuntersuchung des Fahrzeuges oder durch eine Werkstatt. Die UVV-Prüfung muss einmal im Jahr am Fahrzeug durchgeführt werden. Die Durchführung und Dokumentation dieser liegt in der Verantwortung des Fahrzeughalters bzw. des Arbeitgebers.

Wozu dient eine UVV-Plakette?

Eine UVV-Prüfplakette zeigt an, dass ein Fahrzeug einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unterzogen wurde. Die Plakette enthält Informationen wie das Jahr der Prüfung und den nächsten Prüftermin. Sie dient als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung den Sicherheitsanforderungen entspricht. Die UVV-Plakette trägt zur Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz und im Straßenverkehr bei und bestätigt, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheitsstandards entspricht.

Ein Fahrzeug wird in einer Werkstatt nach den Vorschriften der UVV-Prüfung untersucht. Danach erhält es eine UVV-Plakette als Nachweis.
Die UVV-Plakette dient als Kennzeichnung am Fahrzeug und enthält Informationen wie das Jahr der Prüfung und den nächsten Prüftermin.

UVV-Plakette gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland ist eine UVV-Plakette nicht explizit vorgeschrieben. Die UVV-Prüfung an Fahrzeugen unterliegt jedoch den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70), die eine regelmäßige Sicherheitsprüfung vorschreiben.

Die eigentliche Verpflichtung liegt darin, dass der Fahrzeughalter oder Betreiber die UVV-Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführt und die Ergebnisse dokumentiert. Die Dokumentation der Prüfung ist entscheidend, um den Nachweis zu erbringen, dass das Fahrzeug den Sicherheitsanforderungen entspricht und die Prüfung regelmäßig erfolgt. Dieser Nachweis ist gesetzlich vorgeschrieben, gemäß Paragraf 57 Absatz 2 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“, und sollte bis zur nächsten UVV-Prüfung aufbewahrt werden.

Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Während eine UVV-Plakette in Deutschland keine rechtliche Pflicht darstellt, kann sie dennoch als praktisches Instrument verwendet werden, um den Status der Prüfung zu kennzeichnen.

Unterschied zur TÜV-Plakette

Während die Hauptuntersuchung, die vom TÜV und anderen technischen Prüfstellen durchgeführt wird, sich auf die Verkehrssicherheit konzentriert, geht es bei der UVV-Prüfung vor allem um die Frage der Arbeitssicherheit. Ihre Grundlage kommt nicht aus dem Verkehrsrecht, sondern hängt mit dem staatlichen Arbeitsschutzgesetz zusammen. Die TÜV-Plakette, auch bekannt als „Hauptuntersuchungsplakette“ oder „HU-Plakette“, wird als Nachweis dafür verwendet, dass das Fahrzeug erfolgreich die Hauptuntersuchung (HU) bestanden hat.

Ähnlich wie die TÜV-Plaketten sind die UVV-Plaketten für gewöhnlich nicht in Weiß gehalten, sondern unterscheiden sich durch verschiedene Farbtöne (Grün, Orange, Violett, Hellblau, Rot und Braun). Diese sechs gängigen Jahresfarben wiederholen sich alle vier bis sechs Jahre. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Farbgestaltung der UVV-Plaketten, da jeder Anbieter seine eigenen Farben definieren kann.

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Das Wichtigste zur UVV-Prüfplakette

Der Fahrzeughalter bzw. Arbeitgeber ist einmal jährlich dazu verpflichtet die UVV-Prüfung an Fahrzeugen durchzuführen.

Die UVV-Prüfplakette ist ein sichtbarer Nachweis dafür, dass eine regelmäßige Sicherheitsprüfung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchgeführt wurde.

Die Grundlage der UVV-Prüfung kommt nicht aus dem Verkehrsrecht, sondern hängt mit dem staatlichen Arbeitsschutzgesetz zusammen.

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