Die Anforderungen an eine klimafreundliche Mobilität und der Wunsch, das eigene Firmenimage positiv zu stärken, machen E-Fahrzeuge für Fuhrparks immer relevanter. Eine aktuelle Auswertung des Datenspezialisten Dataforce belegt das mit Zahlen: Im Flottenmarkt hat sich die Zahl der Zulassungen im Mai 2023 von rein elektrisch betriebenen Pkw im Vergleich zum Vorjahresmonat fast verdoppelt. Damit erreichen sie mit 19,9 % ihren bislang höchsten Marktanteil bei Dienstwagen.
Damit die Elektrifizierung des Fuhrparks gelingt, sollten Unternehmen eine sogenannte E-Car-Policy erstellen. Was eine solche Dienstwagenrichtlinie für Elektroautos alles berücksichtigen sollte, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Was ist eine E-Car-Policy?
Bei einer E-Car-Policy handelt es sich um eine spezifische Dienstwagenrichtlinie, in der sämtliche Regeln für die Anschaffung und Nutzung von E-Fahrzeugen im unternehmenseigenen Fuhrpark definiert werden. Die darin festgelegten Regeln und Pflichten gelten für das Unternehmen und alle Fahrer*innen. Als zentrales Regelwerk kann die E-Car-Policy entweder als eigenständige Richtlinie erstellt oder im Rahmen einer allgemeinem Car Policy aufgegriffen werden.
Welche Aspekte sollten in einer Car Policy für E-Fahrzeuge abgedeckt werden?
Die genauen Inhalte einer E-Car-Policy können je nach den spezifischen Anforderungen, Zielen und Vorgaben des jeweiligen Unternehmens variieren. Wichtig ist es daher, die Dienstwagenrichtlinie den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten des elektrischen Fuhrparks anzupassen. Zu den allgemeingültigen Aspekten, die in einer E-Car-Policy berücksichtigt werden sollten, zählen folgende Punkte, auf die wir in den folgenden Abschnitten näher eingehen.
Anschaffung von E-Fahrzeugen
Bevor Regeln für die Nutzung von Elektroautos im Fuhrpark aufgestellt werden können, sollten Vorgaben für die Anschaffung, Ausstattung und für nachträgliche Erweiterungen der Fahrzeuge in einer E-Car-Policy definiert werden. Die Policy sollte demnach bestimmte Anforderungen für die Auswahl von Elektrofahrzeugen festlegen, wie beispielsweise bevorzugte Fahrzeugmodelle oder -marke, Reichweite, Ladeinfrastrukturkompatibilität oder Batteriekapazität bzw. Ladeleistung.
Lademöglichkeiten und Berechnung der Ladekosten
E-Fahrzeuge können unterwegs, am Arbeitsplatz oder zu Hause geladen werden. In der E-Car-Policy sollte daher festgelegt werden, welche Optionen den Fahrer*innen zur Verfügung stehen und wie die Abrechnung der Ladekosten erfolgt, wenn das Auto z.B. an der heimischen Wallbox geladen wird. Die E-Dienstwagenrichtlinie legt außerdem fest, welche Art von Ladestationen am Firmenstandort oder anderen Standorten bereitgestellt werden und wie der Zugang zu öffentlichen Ladestationen geregelt ist.
Am Unternehmensstandort laden
Für das Laden am Arbeitsplatz können zeitliche Beschränkungen und unterschiedliche Ladetarife festgelegt werden. In den meisten Fällen ist das Laden für die Fahrer*innen auf dem Betriebsgelände meist kostenlos und steuerfrei. E-Fahrzeuge mit kurzen Standzeiten benötigen eventuell entsprechende Schnellladepunkte, um das Auto rechtzeitig aufzuladen.
Zuhause laden
Für das Laden zuhause müssen Anschaffung von Wallbox und die Abrechnung der Ladekosten klar geregelt werden. Viele Unternehmen übernehmen die Kosten für Kauf und Installation einer Wallbox oder leihen ihren Mitarbeitenden eine Ladestation in Form eines Leasing-Modells. Die Abrechnung der Stromkosten kann pauschal erfolgen oder genau nach kWh durch einen separaten Stromzähler.
Versicherungen und Haftung
Wie ein herkömmlicher Verbrenner benötigt auch ein E-Fahrzeug eine Kfz-Versicherung und ggf. eine Vollkaskoversicherung. Der Batterieantrieb hat jedoch Auswirkung auf die Gefährdungsbeurteilung. Denn obwohl die Sicherheit der Batterien sich kontinuierlich verbessert, können Bedienfehler beim Laden oder die unsachgemäße Handhabung zu Kurzschlüssen, elektrischen Schlägen und Schäden am Fahrzeug führen. Wichtig ist daher ein Haftungsausschluss des Unternehmens gegenüber den Dienstwagenfahrer*innen. Andernfalls kann das Unternehmen haftbar gemacht werden, wenn es durch einen fehlerhaften Tankvorgang zu einem Kurzschluss und infolgedessen zu einem Brand kommt. Auch der Umfang, an dem Fahrer*innen von E-Fahrzeugen an selbstverschuldeten Unfällen beteiligt werden, wird in der E-Car-Policy klar geregelt.
Dynamik von Car Policies für E-Fahrzeuge
Die Entwicklung von Elektroautos geht rasant voran, die Modelle entwickeln sich immer weiter und auch die Reichweiten verbessern sich stetig. Daher ist bei einer E-Car-Policy Flexibilität und Dynamik gefragt, um mit den sich wechselnden Bedingungen Schritt zu halten.
Eine Car Policy für die schrittweise Umstellung auf Elektromobilität
Eine Car Policy ist ein wichtiges Werkzeug, um einen maßgeblichen Beitrag zu mehr Klima- und Umweltschutz im Fuhrpark zu leisten. Dank ihr lassen sich klare Vorgaben und Ziele zur Reduzierung von schädlichen Emissionen für eine klimafreundlichere Flotte festlegen. Zum einen können Unternehmen in der Car Policy einen CO2-Grenzwert festlegen, der sich nur durch einen hohen Anteil von E-Fahrzeugen einhalten lässt. Oder Dienstwagenfahrer*innen können nur zwischen verschiedenen E-Fahrzeugmodellen bei der Anschaffung neuer Firmenwagen wählen. Mit einem Bonus-Malus-System können beispielsweise die Mitarbeitenden mit einem höheren Zuschuss zur Leasingrate belohnt werden, die auf ein emissionsarmes Fahrzeug setzen. Alternativ können sich Fahrer*innen eine bessere Ausstattung wählen, wenn sie sich für ein umweltfreundlicheres Modell entscheiden.
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Das Wichtigste zum Thema Car Policy für E-Fahrzeuge
Eine E-Car-Policy umfasst alle Pflichten und Rechte rund um die Anschaffung und Nutzung von E-Fahrzeugen im unternehmenseigenen Fuhrpark.
Der Zugang zu Lademöglichkeiten und die Abrechnung der Stromkosten sollte in einer Car Policy klar geregelt werden.
Durch einen Haftungsausschluss können Unternehmen das eigene Haftungsrisiko minimieren, etwas wenn es zu einem Brand durch falschen Laden kommt.
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