Als Fuhrparkmanager stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, die regelmäßige UVV Prüfung der Fahrzeuge zu gewährleisten. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser Prüfung und welche Aspekte sollten Sie dabei beachten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die UVV Prüfung von Firmenwagen im Fuhrpark. Von der Bedeutung der Prüfung bis hin zu den DGUV-Vorschriften (DGUV Vorschrift 70). Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Flotte sicher und gesetzeskonform zu organisieren.
Was ist die UVV Prüfung von Pkw im Fuhrpark?
Die UVV Prüfung von Pkw ist ein entscheidender Bestandteil des Fuhrparkmanagements. Sie dient dazu, sowohl die Verkehrssicherheit im Allgemeinen als auch die betriebliche Sicherheit Ihrer Flottenfahrzeuge zu gewährleisten. Bei dieser regelmäßigen Kontrolle werden Ihre Fahrzeuge auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften geprüft. Das Ziel ist es, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen, um jederzeit die Sicherheit Ihrer Fahrenden und anderer Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Die UVV Prüfung ist somit ein wichtiger Punkt, um einen reibungslosen und sicheren Betrieb Ihrer Firmenwagenflotte zu gewährleisten.
Was wird bei einer UVV Prüfung von Firmenwagen im Fuhrpark kontrolliert?
Bei einer UVV Prüfung von Firmenwagen im Fuhrpark werden verschiedene Fahrzeugkomponenten und -systeme überprüft, um die Verkehrssicherheit und betriebliche Sicherheit zu gewährleisten. Diese Punkte können je nach Fahrzeugtyp und spezifischen Anforderungen variieren. Eine regelmäßige und sorgfältige Überprüfung gewährleistet eine sichere und zuverlässige Fahrzeugflotte in Ihrem Unternehmen. Hier sind die wichtigsten 10 Punkte, die im Rahmen einer UVV Prüfung von Pkw kontrolliert werden:
- Beleuchtung: Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Scheinwerfern, Rücklichtern, Blinkern und anderen Beleuchtungseinrichtungen.
- Bremsen: Kontrolle der Bremsleistung und des Zustands von Bremsbelägen, -scheiben und -leitungen.
- Reifen: Überprüfung auf ausreichende Profiltiefe, korrekten Luftdruck und allgemeinen Zustand der Reifen.
- Lenkung: Prüfung der Lenkung auf einwandfreie Funktion und Spiel.
- Karosserie: Kontrolle auf Beschädigungen, Risse oder andere Mängel an der Fahrzeugkarosserie inklusive Lade-/Transportaufbau.
- Fahrzeugsicherheitssysteme: Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Airbags, Sicherheitsgurten, ABS (Antiblockiersystem) und ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm).
- Elektrische Anlage: Kontrolle der Batterie, Starter, Lichtmaschine und der Verkabelung und aller elektrischen Komponenten im Fahrzeug.
- Warndreieck und Verbandskasten: Überprüfung auf Vorhandensein und Vollständigkeit dieser Sicherheitsausrüstungen im Fahrzeug.
- Flüssigkeitsstände: Kontrolle von Ölstand, Kühlflüssigkeit, Scheibenwischwasser und anderen Flüssigkeiten.
- Allgemeine Ausstattung: Überprüfung von Warneinrichtungen, Warnleuchten, Rückspiegeln, Scheibenwischern, Feuerlöscher und weiteren Sicherheitsausrüstungen.
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Wer macht die UVV Prüfung von Dienstwagen im Fuhrpark?
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV-Prüfung) sind Pflicht und sollen Ihren Fuhrpark sicherer machen. Als Fuhrparkleiter sind Sie verantwortlich für die ordnungsgemäße Umsetzung der UVV Prüfungen für alle Fahrzeuge, die in Ihrem Fuhrpark genutzt werden. Es ist wichtig, dass das Fuhrparkmanagement regelmäßig eine UVV Prüfung nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift durchführt oder durchführen lässt, um Sicherheitsrisiken zu erkennen und zu beseitigen.
Sobald die Fahrzeugprüfung (z. B. durch die Dekra) abgeschlossen ist, müssen Sie als Verantwortlicher für den Fuhrpark im Unternehmen die Ergebnisse der Prüfungen dokumentieren und an die zuständigen Behörden melden. UVV Prüfer helfen, den Fuhrpark sicherer zu machen und Unfallrisiken zu minimieren – aber es liegt an Ihnen als Fuhrparkmanager für den Zustand der Fahrzeuge Sorge zu tragen.
Die gängigsten Optionen für die UVV Prüfung
- Externe Prüforganisationen: Zu den externen Prüforganisationen gehören beispielsweise der TÜV (Technischer Überwachungsverein) oder die Dekra (Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungsverein). TÜV und Dekra verfügen über das erforderliche Fachwissen, die technische Ausstattung und das Personal, um die UVV Prüfungen unabhängig und sachgerecht durchzuführen.
- Externe Sachverständige: Externe Sachverständige mit der entsprechenden Zulassung können ebenfalls die UVV Prüfung von Firmenwagen durchführen. Diese Sachverständigen sind entweder bei Prüforganisationen wie TÜV und Dekra angestellt oder als freie Gutachter tätig.
- Betriebseigene Fachkräfte: In größeren Unternehmen mit eigenem Fuhrparkmanagement können betriebseigene Fachkräfte wie Werkstattmitarbeitende oder Sicherheitsbeauftragte die UVV-Prüfung durchführen. Diese Personen müssen über das erforderliche Fachwissen für die Fahrzeugprüfung und die entsprechende Ausbildung verfügen.
Ist eine UVV Prüfung von Dienstwagen gesetzlich verpflichtend?
Die UVV Prüfung von Firmenwagen ist gesetzlich vorgeschrieben und in der DGUV Vorschrift 70 geregelt. Die Prüfung (auch Fahrzeugprüfung) nach DGUV Vorschrift 70 gilt für alle maschinell angetriebenen und nicht an Schienen gebundenen Landfahrzeuge sowie deren Anhänger. Dies umfasst Pkw und Fahrzeuge wie Autos, LKW, Busse, Baumaschinen, Landwirtschaftsfahrzeuge und andere Arten von Fahrzeugen, die in einem Betrieb genutzt werden. Auch Spezialfahrzeuge, wie sie z. B. bei Feuerwehr oder Krankentransport zum Einsatz kommen, fallen unter die Vorgaben der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge.
Diese deckt alle wichtigen Aspekte der Fahrzeugprüfung ab, die für die Nutzung von Fahrzeugen im Betrieb von Bedeutung sind. Dazu gehören die Konstruktion und Ausrüstung der Fahrzeuge, ihre sichere Verwendung und die Überprüfung ihrer Funktionsfähigkeit und Sicherheit. Sie enthält auch Informationen darüber, wie Verstöße geahndet werden können. Die genauen Anforderungen und Prüfintervalle können je nach Fahrzeugart, Verwendungszweck und rechtlichen Vorschriften variieren. In der Regel müssen Fahrzeuge mindestens einmal jährlich einer UVV Prüfung unterzogen werden.
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Tägliche Fahrzeugkontrolle vor der Fahrt: UVV Prüfung von Firmenwagen durch Fahrer
Gemäß § 36 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 70 sind alle Fahrer dazu verpflichtet, das Fahrzeug beim Arbeitsantritt auf seine Verkehrssicherheit zu kontrollieren. Die tägliche Fahrzeugkontrolle, auch bekannt als „Vor-Abfahrt-Kontrolle“ oder „Fahrzeug-Check“, ist eine wichtige Maßnahme, um potenzielle Mängel oder Probleme frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit während der Fahrt zu gewährleisten. Dabei geht es um eine einfache visuelle Überprüfung des Fahrzeugs, bei der äußere Schäden, der Zustand der Reifen, die Beleuchtung, die Bremsen, die Scheibenwischer, die Flüssigkeitsstände, Warnhinweise im Armaturenbrett und andere sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt werden.
Die tägliche Fahrzeugprüfung durch Fahrer ermöglicht, potenzielle Sicherheitsrisiken zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Falls Mängel festgestellt werden, sollten diese umgehend an die zuständigen Stellen im Unternehmen gemeldet werden, damit Reparaturen schnell durchgeführt werden oder das Fahrzeug vorübergehend außer Betrieb genommen werden kann. Durch diese regelmäßigen Prüfungen und Kontrollen tragt jeder Einzelne zur Minimierung von Unfallrisiken bei und gewährleistet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Unser Fazit zur UVV Prüfung von Firmenwagen im Fuhrpark
Ein sicherer Fuhrpark ist für jeden Betrieb von großer Bedeutung. Eine der wichtigsten Pflichten hierbei ist die Unterweisung der Mitarbeiter nach den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für Fahrzeuge und Fahrer*innen. Die DGUV Vorschrift 70 legt hierbei die Regeln für die Sicherheit am Arbeitsplatz (wie im Pkw) im Fuhrpark fest und regelt alle wesentlichen Themenbereiche, die für eine betriebliche Nutzung von Fahrzeugen von Bedeutung sind. Dazu gehören die Bau- und Ausrüstungsvorschriften, sichere Betriebsweise, Prüfung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Fahrzeugs sowie Hinweise zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
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Das Wichtigste zur UVV Prüfung im Fuhrpark auf einen Blick
Bei UVV Prüfungen werden verschiedene Komponenten, Systeme und der Zustand des Fahrzeugs überprüft. Eine regelmäßige und sorgfältige Überprüfung dieser Punkte gewährleistet eine sichere und zuverlässige Fahrzeugflotte.
Die UVV Prüfung ist in der DGUV Vorschrift 70 verankert und muss mindestens einmal jährlich, bei Bedarf auch häufiger, durchgeführt werden.
Die UVV Prüfung kann von externen Prüforganisationen wie dem TÜV oder der Dekra, von externen Sachverständigen oder von betriebseigenen Fachkräften durchgeführt werden.
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