Ein Dienstwagenfahrer unterschreibt einen Leasingvertrag

Leasing Rückgabe Checkliste: So geben Sie Dienstwagen wieder ab

Auch ein Leasingvertrag hat mal ein Ende und auf einmal ist er da: der Tag der Leasingrückgabe. Während Sie sich vielleicht bereits auf einen neuen Dienstwagen freuen, sollten Sie zuerst eine reibungslose Rückgabe des Fahrzeugs hinter sich bringen. Und hier lauern einige Fallstricke. Die Fleethouse Leasing Rückgabe Checkliste hilft Ihnen, die Abgabe des Dienstwagens erfolgreich zu meistern.

1. Sorgen Sie bei Vertragsabschluss vor

Denken Sie bereits vor dem Abschluss des Leasingvertrags an später. Das bedeutet konkret, dass Sie vor der Vertragsunterzeichnung das Fahrzeug genau überprüfen und alle schon bestehenden Mängel und Beschädigungen dokumentieren sollten. So können Sie später nicht haftbar gemacht werden oder unnötige Nachzahlungen fürchten.

Für Leasingnehmer hat eine ausführliche Dokumentation je nach Leasingart auch einen weiteren Vorteil: Im Fall eines Restwertleasings schützt eine realistische Einschätzung des Fahrzeugwerts bei der Rückgabe vor hohen Nachforderungen. Bei einem Kilometerleasing ist eine genaue Prognose der Laufleistung des Fahrzeugs relevant.

Im Gegensatz dazu wird beim Kilometerleasing festgelegt, wie viele Kilometer das Fahrzeug innerhalb der Vertragszeit zurücklegen darf. Wurden am Ende der Vertragslaufzeit mehr Kilometer gefahren, ist eine Nachzahlung erforderlich. Bei einem geringeren Verbrauch erfolgt eine Erstattung der Minderkilometer.

2. Gute Pflege ist das halbe Leasing

Reinigen Sie den Firmenwagen während der Leasingzeit regelmäßig innen und außen und halten Sie alle vorgegebenen Wartungs- und Inspektionstermine ein.

Vor der Leasingrückgabe sollten Sie den Wagen gründlich säubern. Dazu zählen vor allem die Oberflächen wie Armaturenbrett, Griffe, Fächer und Ablageflächen und die Reinigung der Teppiche und Sitze. Entfernen Sie außerdem Beklebungen, die auf dem Fahrzeug angebracht wurden. Denn wie heißt es so schön? Der erste Eindruck zählt. In diesem Fall vor allem der Eindruck des unabhängigen Gutachters.

Bei der Leasingrückgabe sollte das Fahrzeug in einem dem Alter angemessenen Zustand sein. Eine angemessene Abnutzung wird in den Verträgen bereits berücksichtigt. Sprich, für kleinere Kratzer und Dellen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Nur für Schäden, die darüber hinaus gehen, haftet der Leasingnehmer laut § 538 BGB

Ein Dienstwagenfahrer verhandelt mit einem Gutachter
Bei der Leasingrückgabe sollten alle Schäden und Mängel am Fahrzeug genau dokumentiert werden, damit es später nicht zu unvorhergesehenen Nachzahlungen kommt.

3. Eine Car Policy hilft beiden Seiten

Nicht immer ist klar festgehalten, was ein Dienstwagenfahrer mit seinem Leasingauto darf und was nicht. Auch wenn die Fahrzeuge zur täglichen Nutzung gedacht sind, können sich Unternehmen vor hohen Zahlungen bei der Leasingrückgabe schützen, indem sie einem zu starken Verschleiß der Wagen vorbeugen. Auf der einen Seite sind Unternehmen mit Dienstautos verpflichtet, diese regelmäßig zu prüfen und warten zu lassen, dennoch kann es helfen, wenn Fahrer bestimmte Einschränkungen erfahren.

Mit einer Dienstwagenrichtlinie werden klare Regelungen zur Nutzung des Firmenwagens definiert. Fuhrparkleitende können beispielsweise das Rauchen oder den Privatgebrauch des Fahrzeugs untersagen und so den Wert des Dienstwagens länger erhalten.

4. Die Leasing Rückgabe will gut vorbereitet sein

Der Tag der Leasing Rückgabe ist wichtig und sollte daher gut vorbereitet sein. Lassen Sie den Wagen vorab von einem sachkundigen und unabhängigen Gutachter, wie dem TÜV Rheinland einschätzen und auf Schäden und Mängel überprüfen. 

Nehmen Sie sich am Tag der Rückgabe Zeit und lesen Sie alle Dokumente, die Ihnen die Leasinggesellschaft aushändigt, in Ruhe durch. Das betrifft vor allem Passagen zur Schuldanerkennung oder zur Kostenübernahme bei entstandenen Schäden. Als Leasingnehmender sind Sie nicht zu einer sofortigen Unterschrift verpflichtet. Zudem sollten Sie auch im Übergabeprotokoll vermerken, wenn Sie mit den aufgeführten Schäden oder Mängeln nicht einverstanden sind. Wenn Sie alles geprüft und unterschrieben haben, dann lassen Sie sich zudem Kopien aushändigen. So sind Sie auch später auf der sicheren Seite.

Mit unserer Leasing Rückgabe Checkliste Ihrer Fahrzeuge geben wir Ihnen eine erste Orientierung für alle Punkte, die es bei der Übergabe des Fahrzeuges zu beachten gilt. Diese können Sie kostenfrei herunterladen. 

Download Leasing Rückgabe Checkliste

Laden Sie sich hier unsere kostenfreie Leasing Rückgabe Checkliste für Ihre Leasingfahrzeuge herunter.

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5. Bedenken Sie mögliche Nachzahlungen

Die größte Sorge eines jeden Leasingnehmers sind mögliche Nachzahlungen. Sollte bei der Fahrzeugrückgabe eine höhere Differenz anfallen, kann sich ein Blick in die Restwertklausel im Vertrag lohnen. Nicht selten kommt es vor, dass Leasinggeber und Händler den Restwert bewusst zu hoch ansetzen. In solchen Fällen lohnt sich gegebenenfalls rechtlicher Rat.

Mögliche Nachzahlungen ergeben sich stets aus der Art des Leasingmodells. Generell unterscheidet man zwischen zwei Varianten: dem Restwertleasing und dem Kilometerleasing. Haben Sie einen Restwertleasingvertrag abgeschlossen, müssen Sie in den meisten Fällen mit einer Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs rechnen. Wird das Fahrzeug besser als zum kalkulierten Restwert bewertet, teilen sich beide Vertragsparteien den Mehrerlös. In der Regel erhält der Leasingnehmer 75 Prozent. Die übrigen 25 Prozent gehen an den Leasinggeber, die dem Leasingnehmer bei Abschluss eines Folgevertrags gutgeschrieben werden. 

Bei einem Kilometerleasingvertrag fallen Nachzahlungen nur dann an, wenn der Leasingnehmer mehr Kilometer gefahren ist, als vertraglich vereinbart wurden. Hat der Leasingnehmer mit dem Fahrzeug weniger Kilometer zurückgelegt, erhält er eine Erstattung über den vereinbarten Minderkilometersatz.

Leasing Rückgabe Aufbereitung

Die Leasing Rückgabe Aufbereitung ist ein wichtiger Schritt im Leasingprozess und trägt dazu bei, einen reibungslosen Übergang des Fahrzeugs vom Leasingnehmer zum Leasinggeber zu gewährleisten. Bei einer Aufbereitung werden kleinere Schäden beseitigt und das Fahrzeug von außen und innen gründlich gereinigt. Eine professionelle Aufbereitung kann dadurch die Wertbewertung des Leasingfahrzeuges verbessern.
So können potenzielle Konflikte oder Kosten vermieden werden, die durch nicht erfüllte Rückgabekriterien entstehen könnten. Daher ist es für Leasingnehmer ratsam, sich rechtzeitig um die Aufbereitung ihres Fahrzeugs zu kümmern, um einen nahtlosen Abschluss ihres Leasingvertrags zu ermöglichen.

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Das Wichtigste zur Leasing­ Rückgabe auf einen Blick

Ein Leasingfahrzeug muss in einem altersgerechten und laufzeitentsprechenden Gebrauchszustand zurückgegeben werden.

Die Beweislast für eine übermäßige Abnutzung des Leasingfahrzeugs liegt bei der Leasinggesellschaft.

Kleinere Fahrzeugschäden werden anteilig, schwere Mängel in voller Höhe angerechnet. ​

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